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Behördenwegweiser
Heimaufsicht
Die Heimaufsichtsbehörde ist für die Heidelberger Senioren- und Behindertenheime, für ambulant betreute Wohngemeinschaften, die Kurzzeitpflege und die Hospize zuständig. Sie
- ist aufgrund der gesetzlichen Vorgaben für die Belange der Heime und ihrer Bewohner/innen verantwortlich
- ist gleichermaßen Ansprechpartner der Heimbetreiber als auch der Heimbewohner/innen und deren Angehörigen
- sorgt mit ihren - grundsätzlich unangemeldeten - Kontrollen dafür, dass die Heime den gesetzlichen Anforderungen genügen
- berät die Heimbetreiber über Möglichkeiten zur Verbesserung des Heimbetriebs
- ist der Ansprechpartner der Heimbeiräte und Heimfürsprecher.
Beschreibung
Die Aufgaben der Heimaufsicht im Überblick:
- Die Heimaufsicht überwacht die Heidelberger Heime im Hinblick auf
· die bauliche Ausstattung der Heime
· die hygienischen Verhältnisse der Heime
· die personelle Ausstattung der Heime
· die Sicherheit der Heimeinrichtungen
· die Qualität der Betreuung und Pflege. - Die Heimaufsicht berät Heimbewohner/innen und deren Angehörige über ihre Rechte und Pflichten nach dem Wohn- Teilhabe- und Pflegegesetz
- Die Heimaufsicht informiert die Heimbeiräte und Heimfürsprecher über ihre Aufgaben und Mitwirkungsmöglichkeiten
Kontakt
Telefon +49 (62 21) 58-1 74 60
Telefon +49 (62 21) 58-1 75 50
E-Mail Heimaufsicht@Heidelberg.de
Internet http://www.heidelberg.de
Zuständigkeit
Heimaufsicht und Beratung von Heimbewohnern
Persönlicher Kontakt
Herr Volker Heß
Stellvertretender Abteilungsleiter und Sachgebietsleiter Gewerberecht, Heimaufsicht, Straßenrecht
Gebäude Bergheimer Str. 69, 69115 Heidelberg
Raum 1.11
Aufgaben
- Gewerberecht, Heimaufsicht, Außenbewirtschaftung auf öffentlicher Fläche, Straßenkunst
Frau Kerstin Völker
Gebäude Bergheimer Str. 69, 69115 Heidelberg
Raum 1.11
Aufgaben
- Heimaufsicht, Spielhallen