Sie wollen ein Gewerbe anmelden oder haben eine Frage zum Kindergeld oder Ihrer Rente? Hier finden Sie die passenden Informationen.
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Handwerkerparkausweis beantragen
Mit dem Handwerkerparkausweisen können Sie Fahrzeuge Ihres Betriebes für die Dauer des Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.
Onlineantrag und Formulare
- Fahr-/Parkgenehmigung Altstadt für Handwerker Ausdrucken und an das Verkehrsreferat schicken
- Flyer "Parkgenehmigungen für Handwerker"
- Handwerkerparkausweis
Antrag ausfüllen und mit Kopie der Handwerkskarte oder Kopie der Gewerbeanmeldung sowie Kopie der Kfz.-Scheine beim Amt für Mobilität einreichen
- Handwerkerparkausweis - Erläuterungen
Zuständige Stelle
die Straßenverkehrsbehörde
Straßenverkehrsbehörde ist, je nach Betriebssitz, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich.
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag persönlich oder elektronisch stellen, ihn faxen oder mit der Post schicken.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
- Kopie der Handwerkskarte oder Kopie der Gewerbeanmeldung
- Kopie des Fahrzeugscheins
Gegebenfalls weitere Unterlagen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Kosten
Unterschiedlich je nach Zahl der Fahrzeuge, Gültigkeitsdauer und Geltungsbereich
Hinweise
Die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung werden durch die Ausnahmegenehmigung nicht außer Kraft gesetzt.
Vertiefende Informationen
Die Originalgenehmigung gilt jeweils nur für das genutzte Fahrzeug und muss gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
02.08.2023 Verkehrsministerium Baden-Württemberg