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Heidelberger Hip-Hop auf dem Weg zum Immateriellen Kulturerbe

Landesjury bewertet Antrag des Stadtarchivs positiv und leitet ihn an Kultusministerkonferenz weiter

Ein erster Schritt im Verfahren zur Aufnahme des Heidelberger Hip-Hop in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes der UNESCO ist geschafft: Die dreiköpfige Landesjury hat entschieden, dass der Heidelberger Hip-Hop die nötigen Bedingungen erfüllt und den Antrag zusammen mit drei weiteren Kandidaten aus Baden-Württemberg an die Kultusministerkonferenz weitergeleitet. Das geht aus einem Schreiben des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst Baden-Württemberg an das Stadtarchiv Heidelberg hervor. Das Team des Stadtarchivs hatte den Antrag zusammen mit Bryan Vit als Vertreter der Heidelberger Hip-Hop-Akteure und den beiden Gutachtern Prof. Dr. Henry Keazor (Lehrstuhlinhaber am Institut für Europäische Kunstgeschichte an der Universität Heidelberg) und Joshua Modler (SWR-Musikredakteur) ausgearbeitet.

Im Stadtarchiv – seit 2019 auch Sitz des „Heidelberger Hip-Hop-Archivs“ – freut man sich über die positive Entscheidung, genauso wie Kulturbürgermeister Wolfgang Erichson, der den Antrag effektiv unterstützt hat: „Heidelberg ist die Wiege des deutschsprachigen Hip-Hops. Von hier aus wurde die Hip-Hop-Kultur in ganz Deutschland nachhaltig geprägt. Ich freue mich sehr, dass die Landesjury den Einfluss Heidelbergs auf die deutsche Hip-Hop-Kultur bestätigt. Unsere Bewerbung hat es nun – ausgewählt aus einer zweistelligen Anzahl von Mitbewerbungen – als eine von vieren aus Baden-Württemberg in den Auswahlpool des nationalen Kulturerbes geschafft und damit ein wichtiges Zwischenziel erreicht.“

Im nächsten Schritt wird das Expertenkomitee für das Immaterielle Kulturerbe bei der Deutschen UNESCO-Kommission e. V. (DUK) die Anträge begutachten und ihre Empfehlungen aussprechen, die abschließend von der Kultusministerkonferenz bestätig werden. Eine Entscheidung wird frühestens im Herbst 2022 erwartet.

(Erstellt am 29. April 2022)