Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften

Südstadt - Mark-Twain-Village - Nord

Geltungsbereich des Bebauungsplans Südstadt - MTV-Nord (Quelle: Stadt Heidelberg)

Im Bereich des Teilbebauungsplans „Südstadt – Mark-Twain-Village – Nord" wurde für eine circa 13,5 Hektar große Fläche ein Bebauungsplanvorentwurf erarbeitet.

Für diesen Bereich definiert der Masterplan Südstadt vorrangig die Entwicklung von Wohnraumangeboten, insbesondere die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum. Darüber hinaus soll der vorhandene Schulstandort an der Bahnlinie erhalten bleiben und östlich der Römerstraße ein Nahversorgungsmarkt errichtet werden.
 
Aufbauend auf den Masterplan Südstadt wurde im Herbst 2014 für den Bereich Mark-Twain-Village -  Nord in Zusammenarbeit mit der Bürgerschaft eine konkurrierende Mehrfachbeauftragung mit sechs Büros durchgeführt. Die Arbeit der Bürogemeinschaft Teleinternetcafé GbR Berlin in Zusammenarbeit mit TH Treibhaus Landschaftsarchitektur wurde von der Jury einstimmig zur weiteren Bearbeitung empfohlen.
 
Mit dem Konzept soll ein durchlässiges, durchgrüntes, urbanes Quartier entstehen, das sich mit einer angemessenen und ausgewogenen Dichte in die Südstadt integriert. Der Bebauungsplan schafft die rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung dieser Planung.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 14. März 2013 gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch beschlossen, für den Bereich "Mark-Twain-Village" in der Südstadt einen Bebauungsplan aufzustellen. 

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 20. März 2013 im "stadtblatt" ortsüblich bekannt gemacht.

Das Plangebiet wurde aufgrund der Notwendigkeit, eine differenzierte Vorgehensweise im Planungsprozess zu verfolgen, in verschiedene Teilflächen aufgeteilt. Eine Teilfläche ist das Plangebiet "Mark-Twain-Village-Nord".

Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften ist dem abgebildeten Lageplan zu entnehmen.

Für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger findet am Dienstag, 28. Juli 2015, um 18 Uhr in der Turnhalle des Englischen Instituts , Rheinstraße 14, Heidelberg, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB statt. 

Im Rahmen dieser Veranstaltung werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, mögliche vorhandene Planungsalternativen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung  im Bereich "Mark-Twain-Village - Nord" öffentlich erläutert. Danach besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. 

Es wird darauf hingewiesen, dass Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sind, ebenfalls zu dieser Veranstaltung eingeladen sind.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Planunterlagen vom 23. Juli 2015 bis einschließlich 28. August 2015 im Technischen Bürgeramt der Stadt Heidelberg einzusehen. Die Unterlagen zum Bebauungsplan stehen während der Auslegungsfrist auch unter "weitere Infos" zum Download bereit.

Anschrift

Technisches Bürgeramt
Verwaltungsgebäude Prinz Carl
Erdgeschoss
Kornmarkt 1
69117 Heidelberg

Öffnungszeiten

Montag 8 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch 8 Uhr bis 16 Uhr
Donnerstag      8 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag 8 Uhr bis 12 Uhr

Planen Sie mit!

Auskünfte und Erläuterungen zu den Planungsabsichten außerhalb der Öffnungszeiten werden nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 06221-5823180 erteilt.

Anregungen zur Planung können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift während der Veranstaltung, während der Auslegungsfrist im Technischen Bürgeramt sowie im Internet vorgebracht werden.

Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch haben Sie die Möglichkeit, mehrmals an der Planung mitzuwirken. Das Planungsrecht unterscheidet dabei die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Absatz 1 BauGB) und die öffentliche Auslegung des Entwurfs (§ 3 Absatz 2 BauGB) eines Bebauungsplans. Die Details können Sie dem Regelablauf eines Bebauungsplanverfahrens entnehmen.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung haben Sie Gelegenheit, sich zur Planung zu äußern, Hinweise abzugeben und Ihre Wünsche an die Planung zu formulieren. Für Rückfragen zu Ihren Äußerungen und Hinweisen durch die Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes wäre es wünschenswert, wenn Sie Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben. Die Kontakt-Mail hierzu finden Sie auf nebenstehender Visitenkarte.

Weitere Infos