Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie
Lernort Natur, Geo- und Naturpark
Theaterstraße 9
69117 Heidelberg

Zur Abteilungsseite

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Umweltbildungsplattform „Natürlich Heidelberg“

1. Angebote auf der Umweltbildungsplattform „Natürlich Heidelberg“

(1) Die Stadt Heidelberg ist Trägerin der Umweltbildungsplattform „Natürlich Heidelberg“; diese wird vom Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie, Theaterstraße 9, 69117 Heidelberg, betrieben.

(2) Über die Plattform haben Interessierte die Möglichkeit, sich zu den dort vorgestellten Kursangeboten bzw. Veranstaltungen zu informieren und (in der Regel) anzumelden. Sofern die Veranstaltung nicht von städtischen Beschäftigten durchgeführt wird, wird dies von beauftragten Personen oder Kooperationspartner der Stadt übernommen. Von wem ein Kurs durchgeführt wird, ergibt sich aus der jeweiligen Ausschreibung.

(3) Die Angebote sind in der Regel für alle Personen zugänglich. Falls im Einzelfall Einschränkungen gelten (z.B. Mindestalter), sind diese im Ausschreibungstext genannt (Personen mit Behinderungen bitten wir, die mögliche Teilnahme zu erfragen).

2. Anmeldung und Buchungsbestätigung

(1) Interessierte können sich über die Internetseite www.natuerlich.heidelberg.de , per E-Mail, schriftlich, telefonisch oder persönlich anmelden. Sofern die Anmeldung beim durchführenden Kooperationspartner zu erfolgen hat, wird darauf gesondert hingewiesen. Die Anmeldung mehrerer Personen in einem Anmeldevorgang ist möglich.

(2) Die Stadt prüft die Anmeldung auf Vollständigkeit und klärt die Verfügbarkeit der gewünschten Plätze. Die Anmeldung wird erst verbindlich, wenn die Stadt (oder der Kooperationspartner) eine Buchungsbestätigung erteilt hat.

(3) Bei ausgebuchten Veranstaltungen führt die Stadt eine Warteliste und informiert Interessenten, sobald die gewünschte Anzahl an Plätzen zur Verfügung steht.

3. Unkostenbeitrag; Ermäßigung

(1) Für die angebotenen Veranstaltungen wird in den meisten Fällen ein Unkostenbeitrag erhoben. Die Höhe ist aus der jeweiligen Ausschreibung ersichtlich.

(2) Soweit für Kinder oder Schülerinnen und Schüler eine Ermäßigung gilt, ergibt sich dies ebenfalls aus dem Ausschreibungstext. Die Ermäßigung gilt dann auch für folgenden Personenkreis: Schwerbehinderte, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger sowie Personen mit Heidelberg Card. Die Ermäßigung wird nur gegen Nachweis gewährt.

4. Durchführung von Veranstaltungen

(1) Veranstaltungen werden durchgeführt, wenn die vorgesehene Mindestpersonenzahl erreicht ist. Die Stadt, die beauftragte Veranstaltungsleitung oder der Kooperationspartner informiert alle Betroffenen (ggf. auch kurzfristig), wenn ein Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl nicht stattfindet. Gleiches gilt bei der Änderung von Treffpunkt oder Beginn der Veranstaltung.

(2) Ein Anspruch auf Durchführung durch eine bestimmte Kursleitung besteht nicht.

5. Gruppengröße

Falls nicht anders angegeben, beträgt die Mindestteilnehmerzahl bei allen Angeboten acht Personen. Die maximale Gruppengröße von in der Regel 16 Personen kann je nach Veranstaltung auf 20 Personen erweitert werden. Ausnahmen gibt es für Schulklassen.

6. Kleidung, Ausrüstung und Verpflegung

Für geeignete Kleidung und Ausrüstung ist jede teilnehmende Person selbst verantwortlich. Hinweise dazu ergeben sich aus der Kursbeschreibung. Je nach Veranstaltung empfehlen sich Freizeitkleidung, festes Schuhwerk, Regen- oder Sonnenschutz. Gleiches gilt für ausreichend Getränke (vor allem an warmen Tagen) sowie Verpflegung bei längeren Veranstaltungen.

7. Absage von Veranstaltungen

(1) Bei Unwetterwarnung, Eisglätte oder starkem Regen kann die Veranstaltung kurzfristig abgesagt werden. Falls es eine Stunde vor Beginn stark regnet, findet die Veranstaltung in der Regel nicht statt.

(2) Auch bei Absagen aus sonstigen wichtigen Gründen werden die angemeldeten Personen umgehend informiert.

8. Zahlungsbedingungen

(1) Der Unkostenbeitrag wird in der Regel nicht an die Stadt gezahlt, sondern zu Beginn der Veranstaltung von der Kursleitung bar erhoben. Ermäßigungen können nur gewährt werden, wenn diese bei Zahlung nachgewiesen werden.

(2) Für einige Veranstaltungen gilt davon abweichend, dass der Unkostenbeitrag im Voraus an die Veranstalterin / den Veranstalter zu überweisen ist (Volkshochschule Heidelberg vhs, Grüne Schule des Botanischen Gartens der Universität Heidelberg und generell bei den Anbietern aller mehrtägiger Ferienangebote). In diesen Fällen erhalten Interessenten mit der Anmeldebestätigung einen entsprechenden Hinweis. Auch hier sind die Voraussetzungen für Ermäßigungen nachzuweisen.

9. Abmeldung

Wer zu einer Veranstaltung verbindlich angemeldet ist, ist verpflichtet, der Stadt umgehend mitzuteilen, wenn eine Teilnahme doch nicht möglich ist. Nur so haben Personen auf der Warteliste die Chance, nachzurücken.

10. Haftung

Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

11. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen des gesetzlichen Datenschutzes verarbeitet. Einzelheiten sind in der Datenschutzerklärung der Stadt Heidelberg auf www.natuerlich.heidelberg.de geregelt