Stadt Heidelberg tritt bei finanziellen Vorgängen für Klimaschutz und Menschenrechte ein

Die Stadt Heidelberg tritt ab sofort auch beim Thema Finanzen konsequent für den Klimaschutz und Menschenrechte ein. Die Stadt verpflichtet sich, bei finanziellen Vorgängen prinzipiell dem Grundsatz der Nachhaltigkeit zu folgen. Das hat der Heidelberger Gemeinderat in seiner Sitzung am 9. Mai 2019 mit großer Mehrheit beschlossen. Den städtischen Gesellschaften und den Stiftungen der Stadt wird empfohlen, sich diesem Grundsatzbeschluss anzuschließen.

Langfristige Geldanlagen sollen ebenso nach dem Grundsatz der Nachhaltigkeit erfolgen wie Kreditaufnahmen, sofern der Geldgeber kein Kreditinstitut, sondern ein Investor ist. Bei Kreditaufnahmen von Kreditinstituten sind diejenigen zu bevorzugen, die dem Grundsatz der Nachhaltigkeit folgen.

Grundsatz der Nachhaltigkeit – was bedeutet das konkret?

Als ethische Mindeststandards gelten der Stadt Heidelberg folgende Prinzipien:

  • Sicherheit geht vor Gewinn
  • Keine direkten oder indirekten Finanzanlagen der Stadt Heidelberg an solchen Unternehmen, deren Rendite auf ethisch und/oder ökologisch besonders problematischen Geschäftspraktiken beruht.

Die Stadt Heidelberg und die von ihr gezeichneten Fonds werden keine Beteiligungen an Unternehmen halten,

  • die Kinder- oder Zwangsarbeit zulassen,
  • die in den Rohstoffabbau und Transport von Kohle, Erdöl, Erdgas und Uran investieren,
  • deren Geschäftsfeld die Energieerzeugung mit Kohle, Erdöl, Erdgas und Uran ist,
  • die Militärwaffen und/oder Militärmunition herstellen oder vertreiben,
  • die in die Produktion und Instandhaltung von Atomwaffen involviert sind,
  • die Schiefergasgewinnung („Fracking“) betreiben.

Mittelfristig sucht die Finanzverwaltung nach Anlageformen, die noch weitergehende ethische Grundsätze verfolgen. Solche wären der Ausschluss von Beteiligungen an Firmen,

  • die Pflanzen oder Saatgut gentechnisch verändern,
  • die Produkte aus Massentierhaltung verkaufen,
  • die gesetzlich nichtvorgeschriebene Tierversuche für die Herstellung von Kosmetika durchführen,
  • denen eklatante Bestechungs- oder Korruptionsfälle nachgewiesen worden sind,
  • die Schattenfinanzplätze und Steuervermeidung unterstützen.
  • die Produkte herstellen, die die Menschenwürde durch verunglimpfende und erniedrigende Darstellungen von Personen verletzen,