Auszug aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Buchung und Nutzung städtischer Grillhütten
1. Allgemeines; Buchungszeiten; Ausstattung der Grillhütten
(1) Die Stadt Heidelberg unterhält zwei Grillhütten, die für private Feiern oder vergleichbare nicht-öffentliche Anlässe gebucht werden können.
(2) Die Hellenbachgrillhütte befindet sich in Heidelberg Handschuhsheim in einem ehemaligen Steinbruch und bietet Platz für rund 70 Personen. Die Grillhütte kann jeweils von 11 bis 16.30 Uhr, von 17 bis 24 Uhr oder von 11 bis 24 Uhr gebucht werden.Das Gelände verfügt weder über Strom, Wasser noch über sanitäre Einrichtungen; es ist nicht beleuchtet. Es umfasst jedoch eine große offene Schutzhütte, eine Grillstelle in der Hütte, eine Grillstelle im Freien, Sitzgruppen innerhalb und außerhalb der Hütte, eine Naturarena sowie „Neu Hillenbach" (ein eigenes Dorf für Kinder mit Sandplatz).
(3) Die Pferchelgrillhütte befindet sich in Heidelberg Ziegelhausen im Wald und bietet Platz für rund 70 Personen. Sie kann jeweils von 11 bis 16.30 Uhr, von 17 bis 24 Uhr oder von 11 bis 24 Uhr gebucht werden.Das Gelände verfügt weder über Strom noch über sanitäre Einrichtungen; es ist nicht beleuchtet. Es umfasst eine große offene Schutzhütte, eine Grillstelle in der Hütte, eine Grillstelle im Freien, Sitzgruppen innerhalb und außerhalb der Hütte sowie eine Wasserentnahmestelle. An das Gelände grenzt ein (öffentlicher) Waldspielplatz.
2. Entgelt für die Nutzung der Grillhütten
(1) Für die Nutzung der Grillhütten zu den Regelbenutzungszeiten werden die nachfolgenden Mietpreise erhoben, wobei die Nutzungszeit spätestens um 24 Uhr endet.
a) von März bis Oktober:
b) von November bis Februar:
(2) Abweichend von Absatz 1 gelten für die Nutzung der Grillhütten zu den Regelbenutzungszeiten durch eingetragene Vereine, die ihren Sitz in Heidelberg haben, die nachfolgenden Mietpreise, wobei auch hier die Nutzungszeit spätestens um 24 Uhr endet.
a) von März bis Oktober:
b) von November bis Februar:
3. Buchung einer Grillhütte; Kontaktdaten
(1) Eine Buchung ist ausschließlich online über die Umweltbildungsplattform „Natürlich Heidelberg“ möglich. Ansprechpartner ist das Buchungsbüro beim städtischen Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie, Abteilung Lernort Natur Geo- und Naturpark, Theaterstraße 9, 69117 Heidelberg, Telefon 06221 58-28333 (Öffnungszeiten ganzjährig mittwochs und freitags von 8 bis 12 Uhr, zusätzlich von März bis Oktober mittwochs von 16 bis 18 Uhr).
(2) Die Buchung wird erst mit Ausstellung und Zusendung der Reservierungsbestätigung durch das Buchungsbüro verbindlich.
4. Zugang zum Gelände; Schlüsselabholung; Kaution
Wer eine Grillhütte gebucht hat, erhält gegen eine Kaution von 50 Euro einen Schlüssel zum Gelände. Bei Rückgabe des Schlüssels wird die Kaution wieder ausbezahlt. Die Schlüssel sind während der Öffnungszeit im Buchungsbüro abzuholen (Kontaktdaten siehe Ziffer 3).
5. Anfahrt zur Grillhütte
(1) Gesperrte Waldwege dürfen bis auf die Zufahrt zu den Grillhütten keinesfalls befahren werden. Den Weisungen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Stadt Heidelberg, insbesondere des örtlich zuständigen Forstpersonals, ist Folge zu leisten.
(2) Besonderheiten Pferchelgrillhütte: Die direkte Zufahrt zur Pferchelgrillhütte darf nur zur Anlieferung bzw. zum Abbau genutzt werden. Fahrzeuge sind auf dem unteren Parkplatz abzustellen.
6. Pflichten des Nutzers / der Nutzerin
(1) Wer eine Grillhütte nutzt, ist verpflichtet, die Anlage schonend zu behandeln und auch alle Gäste zu einem entsprechenden Verhalten anzuhalten. Beim Verlassen des Geländes ist entstandener Müll vollständig abzutransportieren.
(2) Der Grillofen in den Grillhütten ist nur mit Holzkohle zu betreiben.
(3) Übernachtungen auf dem Gelände, das Aufstellen von Zelten sowie der Einsatz von Verstärkeranlagen sind verboten.
(4) Eventuelle Schäden sowie die Entsorgung von Müll werden dem Nutzer / der Nutzerin von der Stadt in Rechnung gestellt.
(5) Die Nutzung ist nur für die Dauer des gebuchten Zeitfensters zulässig. Bei Buchung eines Abendtermins wird davon abweichend gestattet, das Gelände erst am Folgetag bis spätestens 10 Uhr aufzuräumen bzw. zu reinigen.
(6) Es besteht die Möglichkeit, im Eingangsbereich (außerhalb des umzäunten Geländes) Toilettenhäuschen aufstellen zu lassen. Die Verantwortung liegt hier ausschließlich beim Nutzer / der Nutzerin. Im Interesse der anderen Grillhüttennutzer dürfen Toilettenhäuschen nur kurzfristig vorher angeliefert werden und müssen spätestens drei Tage nach dem gebuchten Zeitraum abtransportiert sein. Bei Nichteinhaltung dieser zeitlichen Vorgaben kann die Stadt Heidelberg die Entfernung veranlassen. Alle in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten sind vom Nutzer / der Nutzerin zu übernehmen.
7. Besonderheiten der Hellenbachgrillhütte
Bei der Hellenbachgrillhütte sind beide Eingänge abzuschließen. Der umliegende Steinbruchbereich ist ein besonderes geschütztes Biotop. Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer erheblichen Beeinträchtigung des Biotops führen können (insbesondere das Begehen) sind verboten.
8. Zahlungsbedingungen
(1) Das Entgelt für die Nutzung nach Ziffer 2 ist bei Abholung des Schlüssels im Buchungsbüro bar zu bezahlen und wird dem Nutzer / der Nutzerin bei Nichtabholung durch die Stadt in Rechnung gestellt werden.
(2) Eine Rückerstattung bereits bezahlter Beträge ist nicht möglich, auch wenn von der Buchung kein Gebrauch gemacht oder die Buchung storniert wird.
(3) Der Mieter kann bis zu vier Wochen vor Beginn der Nutzung ohne Angabe von Gründen von der Buchung zurücktreten. Es entstehen in diesem Fall keine Kosten. Der Rücktritt hat gegenüber der Stadt schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen. Wenn eine Absage kurzfristiger als vier Wochen vor der geplanten Nutzung bei der Stadt eingeht, ist das volle Entgelt zu entrichten.
9. Haftung
Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
10. Missbräuchliche Nutzung
Die Stadt Heidelberg behält sich bei Verstößen gegen die vertraglichen Pflichten und diese AGB, insbesondere im Falle der missbräuchlichen Nutzung der Grillhütte, den Ausschluss von künftigen Buchungen vor.
11. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen des gesetzlichen Datenschutzes verarbeitet. Einzelheiten sind in der Datenschutzerklärung der Stadt Heidelberg auf www.natuerlich.heidelberg.de geregelt.
Hier gibt's die vollständigen AGB zum Download (392,4 KB)