Corona-Krise: Bildungsprojekte können Antrag auf EU-Fördermittel stellen

Schwerpunkt auf Übergang von Schule in Ausbildung

Die Europäische Union fördert über den Europäischen Sozialfonds (ESF) Projekte, welche die Folgen der Corona-Krise abmildern. Anträge können bis Mittwoch, 31. März 2021, bei der Stadt Heidelberg eingereicht werden. Einen besonderen Schwerpunkt legt der Heidelberger ESF-Arbeitskreis auf den Übergang von Schule in Ausbildung. Zum Beispiel können Projekte gefördert werden, die der Gefährdung des Schulerfolgs oder Schulabschlusses durch den Lockdown entgegenwirken. Ebenso wie beispielsweise Vorhaben, die digitale Zugänge für Heidelberger Schülerinnen und Schüler schaffen, die sonst zuhause nicht an Online-Bildungsangeboten teilnehmen können.

Hilfsgelder in Höhe von einmalig 200.000 Euro

Der Durchführungszeitraum für beantrage Projekte darf zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 31. Dezember 2021 liegen. Die Gelder stammen aus dem Programm REACT-EU der Europäischen Union. Zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie stellt die EU zusätzliche Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) bereit. Der Heidelberger ESF-Arbeitskreis verfügt deshalb in den Jahren 2021/22 über Corona-Hilfsgelder in Höhe von einmalig 200.000 Euro. Das Grundlagenpapier des Arbeitskreises sowie der Antragsaufruf ist auf der Internetseite der Stadt Heidelberg unter www.heidelberg.de/esf veröffentlicht.

Interessierte Projektträgerinnen und Projektträger können sich bei Fragen an die Geschäftsstelle des ESF-Arbeitskreises Heidelberg im Amt für Chancengleichheit wenden:

C/o Stadt Heidelberg
Amt für Chancengleichheit
Bergheimer Straße 69
69115 Heidelberg
Telefon: 06221/ 58-15550
E-Mail: chancengleichheit@heidelberg.de