Ab 1. Juni: Erwerbsfähige Geflüchtete erhalten Sozialleistungen künftig beim Jobcenter
Ukrainische Geflüchtete sollen ab Juni einen Rechtsanspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch erhalten. Das hat das Bundeskabinett am 27. April 2022 beschlossen. Aktuell beziehen die Geflüchteten noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Neuregelung tritt zum 1. Juni 2022 in Kraft. Für ukrainische Geflüchtete ist dann nicht mehr das Amt für Soziales und Senioren der Stadt Heidelberg für die Leistungsgewährung zuständig, sondern das Jobcenter in der Speyerer Straße 6.
Alle Ukrainerinnen und Ukrainer im erwerbsfähigen Alter erhalten im Mai deshalb Post von der Stadt mit Unterlagen zur Antragsstellung für Sozialleistungen beim Jobcenter. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, besteht dann ein Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt, inklusive Krankenversicherung. Zudem können die Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen werden. Neben diesen Unterstützungsleistungen erhalten ukrainische Geflüchtete Zugang zu allen Förder- und Qualifizierungsangeboten, wie zum Beispiel Sprachkursen, Integrationskursen sowie zu Weiterbildungsmöglichkeiten.
Im Mai werden außerdem auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters das Team der Koordinationsstelle „Ukraine“ in der Rudolf-Diesel-Straße 22 ergänzen, um Anträge entgegenzunehmen.
Ausführliche Informationen gibt es auch auf der Homepage des Jobcenters unter www.jobcenter-hd.de.