Vermögensverwaltung
Das Amt für Liegenschaften und Konversion ist für den Abschluss, die Verwaltung und die Aufhebung von Miet-, Pacht- und Gestattungsverhältnisse zur Erfüllung kommunaler Aufgaben zuständig sowie für die kaufmännische und rechtliche Bewirtschaftung von eigenen und angemieteten / gepachteten Gebäuden und Grundstücken.
Gestattungen und Nutzungsvereinbarungen erteilt das Amt für Liegenschaften und Konversion nur für die in eigener Verwaltung und Bewirtschaftung stehenden Gebäude und Grundstücke.