Übernachtungsteuer

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 5. Juni 2025 die Einführung einer Übernachtungsteuer („City Tax“) ab 1. Oktober 2025 in Heidelberg beschlossen.
 
Die Übernachtungsteuer -umgangssprachlich auch Bettensteuer genannt- ist eine örtliche Aufwandssteuer. Die Einnahmen aus der Übernachtungsteuer leisten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der vielfältigen Angebote und Leistungen der Stadt Heidelberg.
 
Übernachtungsgäste in Heidelberger Hotels und sonstigen Beherbergungsbetrieben müssen dann vor Ort pro Person und Übernachtung 3,50 Euro als Abgabe an die Stadt entrichten. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind von der Steuer befreit. Die Übernachtungsteuer greift sowohl bei privaten als auch beruflich bedingten Aufenthalten. Die Übernachtungsteuer wird bei einer ununterbrochenen Belegungsdauer im selben Betrieb für maximal fünf Nächte erhoben.
Die Beherbergungsbetriebe ziehen die Übernachtungsteuer vom Gast ein und führen diese an die Stadt Heidelberg ab.
Weitere Informationen zur Übernachtungsteuer können Sie in unseren FAQ finden. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen unter uebernachtungsteuer@heidelberg.de gerne zur Verfügung. 

Den Link zum digitalen Prozess finden Sie hier sowie weitere Infos

Rückmeldung Kontaktdaten 
Anzeige des Betriebs
Presseartikel 06.06.2025
Satzung über die Erhebung der Übernachtungsteuer
Merkblatt Datenschutz (87 KB)
SEPA-Lastschriftmandat (113 KB)

Fragen und Antworten FAQs

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