Grundsteuerreform in Heidelberg
Stadt schlägt Gemeinderat neue Hebesätze ab 2025 vor
Aufgrund einer Grundgesetzänderung ist es für Bundesländer möglich geworden, vom Grundsteuerrecht des Bundes abzuweichen und ein eigenes Landessteuergesetz zu beschließen – von dieser Möglichkeit hat Baden-Württemberg Gebrauch gemacht.
Heidelberg strebt nun eine aufkommensneutrale Änderung der Hebesätze an. Auf Basis der von den zuständigen Finanzämtern zur Verfügung gestellten Datengrundlage schlägt die Stadtverwaltung für die Grundsteuer A den Hebesatz 750 und für die Grundsteuer B den Hebesatz 185 vor, um die Aufkommensneutralität zu gewährleisten. Mit den vorgeschlagenen Hebesätzen verbleibt die Einnahmehöhe für die Stadt auch nach der Reform bei etwa 30 Millionen Euro bei der Grundsteuer B und rund 180.000 Euro bei der Grundsteuer A. Die Hebesätze werden am 27. November im Haupt- und Finanzausschuss und am 12. Dezember abschließend im Gemeinderat beraten.
Beiträge ändern sich
Auch bei einer aufkommensneutralen Gestaltung wird es für Steuerpflichtige zu geänderten Beträgen kommen. Belastungen werden beim „Gewerbe“ eher ab- und beim „Wohnen“ eher zunehmen. Das liegt am Bodenwertmodell des Landes, das Gebäudewerte nicht berücksichtigt.