Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Fachstelle barrierefreies Planen, Bauen, Wohnen – Wohnberatung
Prinz-Carl, Kornmarkt 1
69117 Heidelberg
Fax (0 62 21) 58-2 53 90

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Waschbecken und Dusche in einem barrierefreien Badezimmer

Barrierefreier Wohnraum ist komfortabel für alle Menschen. Er kann zusätzlich an individuelle Bedarfe angepasst werden, sodass Menschen auch bei zunehmenden altersbedingten Einschränkungen, chronischer Erkrankung oder mit Behinderung selbstbestimmt und weitestgehend selbständig leben können. DieFachstelle barrierefreies Planen, Bauen, Wohnen informiert über Grundlagen der Barrierefreiheit und berät rund um das Thema. mehr dazu

Förderprogramme zur

Barrierefreiheit

Förderprogramm "Barrierefreie Lebenslaufwohnungen“

Lebenslaufwohnungen sind komfortabel für alle. Sie sind grundsätzlich so geplant und gebaut, dass sie von Menschen  mit oder ohne Mobilitätseinschränkungen und auch mit Rollstuhl ohne Unterstützung genutzt werden können.

Das kann gefördert werden:

  • A = Neubau und Geschosssanierungen
    Förderung:
    2.500 Euro pro Wohneinheit - bis zu 50.000 Euro pro Gebäude/Gebäudekomplex
  • B = Individuelle Wohnungsanpassungen, beispielsweise im Badezimmer oder der Einbau eines Treppenlifts oder eines Fahrstuhls
    Förderung: 50 Prozent der Kosten - bis maximal 25.000 Euro pro Wohneinheit. Beim Badumbau beträgt die maximale Zuschusshöhe 5.000 Euro.
  • C = Barrierefreie Erschließung von Bestandsgebäuden zur Verbesserung der Erreichbarkeit von Wohngebäuden und deren Wohnungen (etwa durch den Einbau einer Rampe oder eines Fahrstuhls).
    Förderung: 50 Prozent der Kosten - bis maximal 50.000 Euro

Wichtig: Voraussetzungen für eine Förderung sind ein persönliches Gespräch mit der Wohnberatung sowie die Antragstellung vor Baubeginn, bzw. vor der Auftragsvergabe.

Grundsätze "Barrierefreie Lebenslaufwohnungen" (127 KB)
Merkblatt zum barrierefreien Bauen von Wohnungen (257 KB)

Förderprogramm „Barrierefreiheit für öffentlich zugängliche Gebäude“

Alle Menschen, die sich in der Stadt Heidelberg aufhalten, ob groß oder klein, alt oder jung, mit oder ohne Behinderung, sollen gleichermaßen am öffentlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilhaben können. Mit diesem Förderprogramm wird die Herstellung von Barrierefreiheit von öffentlich zugänglichen Bestandsgebäuden bezuschusst.

Wichtig: Voraussetzungen für eine Förderung sind ein persönliches Gespräch mit der Wohnberatung sowie die Antragstellung vor Baubeginn, bzw. vor der Auftragsvergabe.

Grundsätze "Barrierefreiheit für öffentlich zugängliche Gebäude" (171 KB)