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Leistungen

Vermietung von Toilettenwagen

Wer Veranstaltungen und Feste organisiert kann sich bei der Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Heidelberg einen oder mehrere Toilettenwagen anmieten.
Generell muss bei der Planung einer Veranstaltung, immer vorab geprüft werden, ob die nötigen Wasser- und Stromanschlussmöglichkeiten vorhanden sind.

Fragen und weitere Informationen erhält man bei der Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Heidelberg unter der Telefonnummer 06221 58-29280 oder 58-29260 und per E-Mail unter schlosserei@heidelberg.de.

Zuständige Stelle

Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Heidelberg
Hardtstraße 2
69124 Heidelberg
Tel.: 06221 58-29999

Leistungsdetails

Voraussetzungen

-

Verfahrensablauf

Sie müssen einen Antrag stellen.

Fristen

Keine

Erforderliche Unterlagen

Antrag "Toilettenwagen im Vollservice" oder "Toilettenwagen im Teilservice"

Vollservice
Im Vollservice wird der Toilettenwagen von der Stadt an den Veranstaltungsort gebracht, angeschlossen und nach Ende der Veranstaltung zu einem vereinbarten Zeitpunkt wieder abgeholt. Die Bestellung erfolgt über das Formular "Toilettenwagen im Vollservice". Bitte ausfüllen und per E-Mail oder Fax zurückschicken.

Teilservice
Im Teilservice muss der Toilettenwagen selbst bei der Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Heidelberg in der Hardtstraße 2, Heidelberg Kirchheim abgeholt, am Aufstellort angeschlossen sowie zu einem vereinbarten Zeitpunkt nach Ende der Veranstaltung gereinigt zurück gebracht werden. Für die Bestellung bitte das Formular "Toilettenwagen im Teilservice" ausfüllen und per E-mail oder Fax zurücksenden.

Kosten

Die Kosten werden Ihnen von der zuständigen Stelle mitgeteilt.

Hinweise

Bitte beachten
Sanitäranlagen sollten möglichst mit fließendem Kaltwasser, Flüssigseife, einer ausreichenden Menge Einmalhandtüchern und Toilettenpapier sowie einem Abfallkorb ausgestattet sein sollten. Die Toiletten müssen regelmäßig gereinigt werden. Die Reinigung ist zu dokumentieren. Helferinnen und Helfer, die für die Toilettenreinigung eingeteilt sind, dürfen nicht bei der Ausgabe von Speisen und Getränken eingesetzt werden.

Freigabevermerk

-