Bebauungsplan

Altstadt - Erweiterung des Universitätscampus Altstadt

Geltungsbereich des Bebauungsplans Altstadt - Erweiterung des Universitätscampus Altstadt (Quelle: Stadt Heidelberg)
Geltungsbereich des Bebauungsplans Altstadt - Erweiterung des Universitätscampus Altstadt (Quelle: Stadt Heidelberg)

Für die Nachnutzung des bis 2015 als Gefängnis genutzten Gebäudeensembles „Fauler Pelz“ wurde von der Universität ein Raumprogramm für universitäre Einrichtungen entwickelt. Derzeit ist geplant, den Teilbereich „Osteuropäische Geschichte“ des Historischen Seminars und das Institut für europäische Kunstgeschichte einschließlich der zugehörigen Bibliotheksflächen auf dem Areal zusammenzuführen. Zudem ist die Unterbringung einer historischen Glassammlung vorgesehen. Mit dem Projekt ist die Öffnung des bislang unzugänglichen Gebäudeensembles für die Stadtgesellschaft möglich.
Der Bebauungsplan dient der planungsrechtlichen Sicherung dieser geplanten Nutzung und beruht auf einer Machbarkeitsstudie, die nachweist, dass sich das Raumprogramm stadtbild- und denkmalverträglich auf dem Areal realisieren lässt.

Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 9. Dezember 2021 gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch beschlossen, für den Bereich Altstadt einen Bebauungsplan aufzustellen.

Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist dem abgebildeten Lageplan zu entnehmen.

Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in seiner Sitzung am 9. Februar 2023 dem Entwurf des Bebauungsplans und der Begründung - beide in der Fassung vom 6. Dezember 2022 - zugestimmt und die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen.

Es besteht Gelegenheit, den Entwurf zum Bebauungsplan und die Entwurfsbegründung in der Zeit vom 16. März 2023 bis einschließlich 18. April 2023 im Technischen Bürgeramt der Stadt Heidelberg einzusehen.

Die Unterlagen zum Bebauungsplan stehen während der Auslegungsfrist auch unter "weitere Infos" zum Download zur Verfügung.

Stellungnahmen zur Planung können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Technischen Bürgeramt sowie im Internet vorgebracht werden.

Nicht fristgerechte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über diesen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Aktuell hat das Technische Bürgeramt für Besucherinnen und Besucher nur am Dienstag von 11.00 Uhr bis 12.30 Uhr und am Donnerstag von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet. An den übrigen Tagen ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach terminlicher Absprache unter der Telefonnummer 06221 58- 25150 oder per E-Mail unter bauberatung@heidelberg.de möglich.

Anschrift

Technisches Bürgeramt
Verwaltungsgebäude Prinz Carl
Erdgeschoss
Kornmarkt 1
69117 Heidelberg

Öffnungszeiten

Montag 8 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch 8 Uhr bis 16 Uhr
Donnerstag 8 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag 8 Uhr bis 12 Uhr

Auskünfte und Erläuterungen zu der Planung werden im Technischen Bürgeramt während der Öffnungszeitenoder nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 06221 58-23 141 auch zu anderen Zeiten.

Planen Sie mit!

Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugestzbuch haben Sie die Möglichkeit, mehrmals an der Planung mitzuwirken. Das Planungsrecht unterscheidet dabei die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Absatz 1 BauGB) und die öffentliche Auslegung des Entwurfs (§ 3 Absatz 2 BauGB) eines Bebauungsplans. Die Details können Sie dem Regelablauf eines Bebauungsplanverfahrens entnehmen.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs können Sie Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB abgeben. Diese Stellungnahmen bedürfen der Rechtsform und können nur berücksichtigt werden, wenn sie mit Name und Anschrift versehen sind und fristgerecht vorgebracht werden. Wir weisen darauf hin, dass diese Stellungnahmen in anonymisierter Form dem Gemeinderat zur Behandlung vorgelegt werden und dies in öffentlicher Sitzung geschieht. Die Kontakt-Mail hierzu finden Sie auf nebenstehender Visitenkarte.

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