Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften

Bahnstadt - Wohnen an der Promenade

Geltungsbereich des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften Bahnstadt - Wohnen an der Promenade (Quelle: Stadt Heidelberg)
Geltungsbereich des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften Bahnstadt - Wohnen an der Promenade (Quelle: Stadt Heidelberg)

Ziel des Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Sicherung einer neuen Stadtkante, welche sich aus einer klaren Linienführung definiert, die die ursprüngliche Nutzung des Güterbahnhofs erkennbar macht und gleichzeitig unterschiedlichste Nutzungsansprüche in einen urbanen und zugleich grünen Stadtraum integriert. Dabei sollen qualitative Maßstäbe gesetzt werden, die als Referenz für die weitere Entwicklung der Bahnstadt dienen konnten.
In diesem Rahmen nimmt das Ziel, eine eigene Identität für das Quartier zu entwickeln, die sich durch eine Vielfalt an Bau- und Wohnformen auszeichnet, einen hohen Stellenwert ein. Eine schrittweise Konkretisierung der Festsetzungen eröffnet die Möglichkeit, baufeldweise die zulässigen Nutzungen zu regeln und im Verfahren auf neue Entwicklungen und die Erkenntnisse und Anforderungen der vertiefenden Planungen zu reagieren.

Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 28. April 2005 gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch beschlossen, für den Bereich des Langen Angers im Norden, der Pfaffengrunder Terrasse im Westen, der Promenade im Süden und der Speyerer Straße im Osten einen Bebauungsplan aufzustellen. Dieser Beschluss wurde am 18. Mai 2005 im Heidelberger Stadtblatt ortsüblich bekannt gemacht.

Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist dem abgebildeten Lageplan zu entnehmen.

Erneute öffentliche Auslegung

Nach der Erarbeitung eines ersten Entwurfs des Bebauungsplans wurden sämtliche Planunterlagen mit den bereits vorliegenden Stellungnahmen und Gutachten öffentlich ausgelegt. In der Folge wurde der Entwurf mehrfach überarbeitet mit anschließender erneuter öffentlicher Auslegung der jeweils aktuellen Planunterlagen, zuletzt in der Zeit vom 14. Juli 2011 bis einschließlich 15. August 2011.

Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat nun in seiner Sitzung am 23. Juli 2020 dem Entwurf des  Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften und der Begründung mit Umweltbericht - jeweils in der Fassung vom 4. Juni 2020 - zugestimmt und die erneute öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 4a Absatz 3 in Verbindung mit § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen.

Es besteht daher Gelegenheit, den Entwurf  des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften, die Entwurfsbegründung einschließlich des Umweltberichts sowie die wesentlichen vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Gutachten in der Zeit vom 24. September 2020 bis einschließlich 13. November 2020 im Technischen Bürgeramt der Stadt Heidelberg einzusehen. 

DIN-Normen, auf die in den Festsetzungen des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften Bezug genommen wird, werden im Technischen Bürgeramt zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Im Einzelnen liegen folgende umweltrelevanten Informationen und Gutachten vor:

  • Umweltbericht in der Fassung vom 4. Juni 2020 (Teil B der Begründung)
  • Gutachten zur Beurteilung von Geruchsemissionen und -immissionen vom 21. Mai 2010
  • schalltechnisches Gutachten vom 24. April 2019 (aufgrund des Umfangs steht das Gutachten im Internet nur als Kurzfassung zur Verfügung)
  • wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren des Jahres 2009
  • wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren des Jahres 2010
  • wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren des Jahres 2011

In den ausgelegte Planunterlagen werden folgende umweltrelevanten Themen behandelt:

Schutzgüter thematischer Bezug
Schutzgut Tiere Nistgelegenheiten, Lebensräume (Vögel, Insekten, Reptilien, Fledermäuse)
Schutzgut Pflanzen Gestaltung der Grünflächen, Verwendung heimischer Pflanzen, Baumstandorte, Neu- und Ersatzpflanzungen, Dachflächenbegrünung
Schutzgut Boden Geotechnik, Altlasten, Versiegelung, Kampfmittel
Schutzgut Wasser Niederschlagswasserrückhaltung, Versickerung, Entwässerung
biologische Vielfalt Ausgleichsmaßnahmen, Arten- und Biotopschutz
Schutzgut Mensch Schallschutz (Verkehrslärm, Gewerbelärm, Anlagenlärm), Geruchsimmissionen
Schutzgüter Kultur und sonstige Sachgüter Denkmalschutz
Klima, natürliche Ressourcen Kaltluftströme, erneuerbare Energien, Solarenergie, Fernwärme

Die Unterlagen zum Bebauungsplan stehen während der Auslegungsfrist auch unter "weitere Infos" zum Download zur Verfügung.

Stellungnahmen zur Planung können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Technischen Bürgeramt sowie im Internet vorgebracht werden.

Nicht fristgerechte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über diesen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Zurzeit ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen zum Bebauungsplanverfahren "Bahnstadt - Wohnen an der Promenade" im Technischen Bürgeramt in der Regel nach vorheriger terminlicher Absprache unter den Telefonnummern 06221 - 58 25150 und 58 25160 oder per E-Mail unter bauberatung@heidelberg.de möglich. Dienstags in der Zeit von 11 bis 12.30 Uhr und donnerstags in der Zeit von 15 bis 17 Uhr ist die Einsichtnahme auch ohne Terminabsprache möglich.

Anschrift

Technisches Bürgeramt
Verwaltungsgebäude Prinz Carl
Erdgeschoss
Kornmarkt 1
69117 Heidelberg

telefonische Erreichbarkeit

Montag 8 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch 8 Uhr bis 16 Uhr
Donnerstag 8 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag 8 Uhr bis 12 Uhr

Auskünfte und Erläuterungen zu der Planung werden im Technischen Bürgeramt oder nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 06221 58-23180 auch zu anderen Zeiten.

Planen Sie mit!

Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch haben Sie die Möglichkeit, mehrmals an der Planung mitzuwirken. Das Planungsrecht unterscheidet dabei die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Absatz 1 BauGB), die öffentliche Auslegung des Entwurfs (§ 3 Absatz 2 BauGB) und unter Umständen die erneute Auslegung eines geänderten Entwurfs (§ 4a Absatz 3 BauGB) eines Bebauungsplans. Die Details können Sie dem Regelablauf eines Bebauungsplanverfahrens entnehmen.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs können Sie Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB abgeben. Diese Stellungnahmen bedürfen der Rechtsform und können nur berücksichtigt werden, wenn sie mit Name und Anschrift versehen sind und fristgerecht vorgebracht werden. Wir weisen darauf hin, dass diese Stellungnahmen in anonymisierter Form dem Gemeinderat zur Behandlung vorgelegt werden und dies in öffentlicher Sitzung geschieht. Die Kontakt-Mail hierzu finden Sie auf nebenstehender Visitenkarte.

weitere Infos