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Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften

Neuenheim - Nördliches Neckarufer, 2. Änderung im Bereich Ziegelhäuser Landstraße 21-23

Geltungsbereich des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften Neuenheim - Nördliches Neckarufer, 2. Änderung im Bereich der Ziegelhäuser Landstraße 21-23 (Quelle: Stadt Heidelberg)
Geltungsbereich des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften (Quelle: Stadt Heidelberg)

Ziel des Bebauungsplans ist es, eine Neubebauung im Sinne des bestehenden städtebaulichen Rhythmus der benachbarten Villenbebauung zu ermöglichen und gleichzeitig die Qualität des Landschaftsraumes und des Stadtbildes an dieser Stelle zu stärken.

Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 10. Februar 2021 gemäß § 2 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen, für den Bereich der Ziegelhäuser Landstraße 21-23 in Neuenheim einen Bebauungsplan aufzustellen. Im Weiteren hat der Gemeinderat beschlossen, den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen. Die Beschlüsse wurden am 24. Februar 2021 im "stadtblatt" ortsüblich bekannt gemacht.

Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften ist dem abgebildeten Lageplan zu entnehmen.

Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in seiner Sitzung am 14. Oktober 2021 dem Entwurf des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften und der Begründung - beide in der Fassung vom 18. Mai 2021 - zugestimmt und die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen.

Es besteht Gelegenheit, den Entwurf zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften und die Entwurfsbegründung in der Zeit vom 4. November 2021 bis einschließlich 3. Dezember 2021 im Technischen Bürgeramt der Stadt Heidelberg einzusehen.

Dies ist möglich ohne Terminvergabe dienstags von 11 bis 12.30 Uhr und donnerstags von 15 bis 17 Uhr. Die Einsichtnahme zu anderen Zeiten ist nur möglich nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 06221 - 58 25150 oder per E-Mail unter technisches.buergeramt@heidelberg.de

Anschrift

Technisches Bürgeramt
Verwaltungsgebäude Prinz Carl
Erdgeschoss
Kornmarkt 1
69117 Heidelberg

Öffnungszeiten

Montag 8 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch 8 Uhr bis 16 Uhr
Donnerstag 8 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag 8 Uhr bis 12 Uhr

Die Unterlagen zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften stehen während der Auslegungsfrist auch unter "weitere Infos" zum Download zur Verfügung.

Stellungnahmen zur Planung können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Technischen Bürgeramt sowie über das Kontaktformular im Internet vorgebracht werden.

Nicht fristgerechte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über diesen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Auskünfte und Erläuterungen zu den Planungsabsichten außerhalb der Öffnungszeiten werden nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 06221 58-23140 erteilt.

Planen Sie mit!

Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch haben Sie die Möglichkeit, mehrmals an der Planung mitzuwirken. Das Planungsrecht unterscheidet dabei die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Absatz 1 BauGB) und die öffentliche Auslegung des Entwurfs (§ 3 Absatz 2 BauGB) eines Bebauungsplans. Die Details können Sie dem Regelablauf eines Bebauungsplanverfahrens entnehmen.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs können Sie Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB abgeben. Diese Stellungnahmen bedürfen der Rechtsform und können nur berücksichtigt werden, wenn sie mit Name und Anschrift versehen sind und fristgerecht vorgebracht werden. Wir weisen darauf hin, dass diese Stellungnahmen in anonymisierter Form dem Gemeinderat zur Behandlung vorgelegt werden und dies in öffentlicher Sitzung geschieht. Die Kontakt-Mail hierzu finden Sie auf nebenstehender Visitenkarte.

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