Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften

Südstadt Konversion Teil 4 - Mark-Twain-Village West und Mark-Twain-Village Süd

Geltungsbereich des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften Südstadt Konversion Teil 4 - Mark-Twain-Village West und Mark-Twain-Village Süd (Quelle: Stadt Heidelberg)
Geltungsbereich des Bebauungsplans Südstadt Konversion Teil 4: Mark-Twain-Village West und Mark-Twain-Village Süd (Quelle: Stadt Heidelberg)

Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 14. März 2013 gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 BauGB beschlossen, für den Bereich Mark-Twain-Village in der Südstadt einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 20. März 2013 im "stadtblatt" ortsüblich bekannt gemacht.

Im Weiteren wurde entschieden, das Plangebiet für die weitere Bearbeitung in verschiedene Abschnitte aufzuteilen. Der nun in Bearbeitung befindliche Planabschnitt umfasst die Bereiche Mark-Twain-Village West und Mark-Twain-Village Süd.

Die Grenze des Geltungsbereichs dieses Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften ist dem abgebildeten Lageplan zu entnehmen.

Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in seiner Sitzung am 18. März 2021 dem Entwurf des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften und der Begründung einschließlich des Umweltberichts - jeweils in der Fassung vom 15. Dezember 2020 - mit Änderungen zugestimmt. Im Weiteren wurde die öffentliche Auslegung der Planunterlagen mit den zuvor beschlossenen Änderungen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB ebenfalls beschlossen.

Es besteht nun Gelegenheit, den Entwurf zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften, die Entwurfsbegründung einschließlich des Umweltberichts mit den beschlossenen Änderungen sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten und weitere Unterlagen zum Verfahren in der Zeit vom 24. Juni 2021 bis einschließlich 26. Juli 2021 nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter der Telefonnummer 06221 - 58 23130 in den Räumen des Stadtplanungsamtes der Stadt Heidelberg, Palais Graimberg, Kornmarkt 5, 69117 Heidelberg, einzusehen.

DIN-Normen, auf die in den Festsetzungen des Bebauungsplans Bezug genommen wird, werden zu Einsichtnahme bereit gehalten.

Im Einzelnen liegen folgende Gutachten und wesentliche, umweltbezogene Informationen vor: 

  • Umweltbericht in der Fassung vom 15. Dezember 2020
  • schalltechnisches Gutachten in der Fassung vom 8. Dezember 2020
  • Regenwasserbewirtschaftungskonzept Südstadt in der Fassung vom 25. Januar 2019
  • Konzept Straßenbäume in der Südstadt in der Fassung vom 4. Juli 2019
  • umweltbezogene Stellungnahmen
Schutzgut thematischer Bezug
Tiere Reptilien, Vögel, Fledermäuse, Heuschrecken, Insekten
Pflanzen Bestandsbäume, Baumpflanzungen, Sträucher, Baumschutzsatzung
Boden Versickerung, Baugrund, Bodenuntersuchung, geowissenschaftlicher Naturschutz, Verfüllung
Wasser Abwasser, Grundwasser, Oberflächenwasser, Entwässerung, Rückhaltung, Niederschlagswasser, Dachbegrünung
Luft Luftschadstoffimmissionen
Klima Stadtklima, Dachbegrünung, Klimaschutz
Landschaft Landschaftsbild, Freiraumgestaltung, Grünstrukturen
biologische Vielfalt Biotop- und Nutzungstypen, Biotopflächen, Artenschutz
Mensch Schallschutz, Verkehrslärm, Gewerbelärm, Spielplätze, Busverkehr, Erholung, Rad- und Fußwege, Stellplätze
Kultur- und Sachgüter Denkmalschutz, archäologisches Kulturdenkmal
Vermeidung Emmissionen und Umgang mit Abfällen und Abwasser Schutz vor schädlichen Umweltauswirkungen, Schadstoffe von Verkehrsflächen, Verfüllung Sickingenplatz-ehemalige Kita
erneuerbare Energien, Nutzung von Energie Energiekonzept Konversion, 100% Klimaschutz
Landschaftspläne, sonstige Pläne Wasserschutzgebiete, archäologisches Kulturdenkmal, Lärmaktionsplan, Stadtklimagutachten, Artenschutzplan

Die Unterlagen zum Bebauungsplan stehen während der Auslegungsfrist auch unter "weitere Infos" zum Download zur Verfügung.

Stellungnahmen zur Planung können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Stadtplanungsamt sowie über die auf der Übersichtsseite "Aktuelle Planverfahren" angegebene Kontakt-Mail zur Beteiligung vorgebracht werden.

Nicht fristgerechte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über diesen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Anschrift

Stadtplanungsamt
Palais Graimberg
Kornmarkt 5
69117 Heidelberg

Planen Sie mit!

Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch haben Sie die Möglichkeit, mehrmals an der Planung mitzuwirken. Das Planungsrecht unterscheidet dabei die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Absatz 1 BauGB) und die öffentliche Auslegung des Entwurfs (§ 3 Absatz 2 BauGB) eines Bebauungsplans. Die Details können Sie dem Regelablauf eines Bebauungsplanverfahrens entnehmen.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs können Sie Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB abgeben. Diese Stellungnahmen bedürfen der Rechtsform und können nur berücksichtigt werden, wenn sie mit Name und Anschrift versehen sind und fristgerecht vorgebracht werden. Wir weisen darauf hin, dass diese Stellungnahmen in anonymisierter Form dem Gemeinderat zur Behandlung vorgelegt werden und dies in öffentlicher Sitzung geschieht. Die Kontakt-Mail hierzu finden Sie auf nebenstehender Visitenkarte.

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