Grabarten

Das Erdbestattungswahlgrab

Wenn Sie bezüglich der Beisetzungsmöglichkeiten, der Lage oder der Nutzungsdauer besondere Wünsche an eine Grabstätte stellen, dann ist das Wahlgrab für Sie die richtige Entscheidung. Im Sprachgebrauch wird diese Art von Gräbern üblicherweise als Familiengrab oder Kaufgrab bezeichnet. Bei einem Erdbestattungswahlgrab ist neben der Sargbeisetzung auch das Beisetzen von Urnen möglich. Wird bei der ersten Beisetzung eine Tieferlegung vorgenommen, kann pro Grabstelle eine weitere Beisetzung erfolgen.

Insbesondere Doppelgräber und mehrstellige Wahlgräber eignen sich für eine individuelle Grabgestaltung beziehungsweise das Aufstellen von besonderen Grabzeichen. Die Wahl der Grabstätte innerhalb des Friedhofs ist beliebig. Wichtig ist aber, dass ein Grab generell nicht gekauft werden kann, auch wenn der landläufige Begriff „Kaufgrab“ einen solchen Eindruck erweckt. Es wird lediglich ein öffentlich-rechtliches Nutzungsrecht für eine bestimmte Dauer vergeben. Die Grabnutzungsrechte werden für zunächst 25 Jahre vergeben. Eine Verlängerung ist möglich.

Das Erdwahlgrab ist das ideale Familiengrab und bietet die meisten individuellen Möglichkeiten an – inklusive der Reservierungsmöglichkeiten zu Lebzeiten beziehungsweise der grundsätzlich unbegrenzten Nachkaufzeit. Ein Friedhof lebt in erster Linie von den zahlreichen Familiengräbern und den Geschichten, welche die vielen Inschriften auf den Grabzeichen erzählen.

Das Erdreihengrab

In einem Erdbestattungsreihengrab kann nur eine Person bestattet werden. Die Gräber sind etwas kleiner als Wahlgräber, liegen – wie es der Name sagt – in der Reihe nebeneinander und werden Grabstelle für Grabstelle nacheinander belegt. Sie sind etwas kostengünstiger als ein Wahlgrab, es ist dafür aber auch nicht möglich, eine Grabstelle im Voraus zu reservieren. Es ist ebenso nicht möglich, eine Grabstelle zu überspringen, für Angehörige zu reservieren oder die Nutzungsrechte zu verlängern.

Ein Reihengrab wird immer erst zum Zeitpunkt eines Todesfalls zugewiesen. Reihengräber weisen die Mindestgröße einer Grabstätte auf und können nur für die in Heidelberg geltende Ruhefrist von 18 Jahren erworben werden. Eine Ausnahme hiervon bildet der Friedhof in Peterstal. Hier gilt aus geologischen Gründen eine Ruhezeit von 25 Jahren. Eine größere Anzahl von Reihengräbern bilden ein Reihengrabfeld, das getrennt von anderen Grabarten angelegt ist. In Reihengräbern werden keine Tieferlegungen vorgenommen. Auf dem Bergfriedhof werden keine Erdreihengräber angeboten.

Das Urnenwahlgrab

Hier gilt grundsätzlich das Gleiche wie beim Erdbestattungswahlgrab. Wenn Sie bezüglich der Beisetzungsmöglichkeiten, der Lage oder der Nutzungsdauer besondere Wünsche an eine Grabstelle stellen, ist das Wahlgrab auch hier die richtige Entscheidung.

In einem Urnenwahlgrab können bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Die Wahl der Grabstätte innerhalb des Friedhofs ist beliebig. Das Urnenwahlgrab ist das ideale Urnenfamiliengrab und bietet individuelle Möglichkeiten an – inklusive der Reservierungsmöglichkeiten zu Lebzeiten beziehungsweise der grundsätzlich unbegrenzten Nachkauffrist.

Das Urnenreihengrab

In einem Urnenreihengrab kann analog zum Erdreihengrab nur eine Person (Urne) bestattet werden. Die Gräber sind etwas kleiner als die Wahlgräber und liegen – wie es der Name sagt – in der Reihe nebeneinander und werden Grabstelle für Grabstelle nacheinander belegt. Urnenreihengräber sind etwas kostengünstiger als die Urnenwahlgräber, es ist aber auch nicht möglich, eine Grabstelle im Voraus zu reservieren.

Ebenso ist es nicht möglich, eine Grabstelle zu überspringen, für Angehörige zu reservieren oder ihr Nutzungsrecht zu verlängern. Die Zuweisung eines Urnenreihengrabes erfolgt immer erst zum Zeitpunkt der Beisetzung. In einem Urnenreihengrab kann nur eine Urne beigesetzt werden. Die Nutzungsdauer entspricht der in Heidelberg geltenden Ruhefrist von 18 Jahren.

Gärtnerbetreutes Grab

Auf dem Bergfriedhof, den Friedhöfen Handschuhsheim, Pffaffengrund, Wieblingen, Ziegelhausen und Kirchheim befinden sich sogenannte „ Gärtnerbetreute Grabfelder“. Man spricht von „gärtnerbetreut“, da ein oder mehrere Friedhofsgärtner vor Ort ein Grabfeld anlegen, bepflanzen und versorgen – also rundherum „betreuen“.

Diese Gärtner sind Mitglieder in der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG, die sowohl die Gewähr für die ordnungsgemäße Ausführung der Grabpflege als auch für die Sicherheit des einbezahlten Pflegeentgelts leistet. Der Erwerb einer gärtnerbetreuten Grabstätte ist an den Abschluss einer Pflegevereinbarung mit der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG für die Dauer der Ruhezeit beziehungsweise des Nutzungsrechts gebunden.

Besonderes Urnengrab

Auf dem Friedhof in Heidelberg-Kirchheim gibt es ein so genanntes „Besonderes Urnenfeld“. Es handelt sich dabei um ein Grabfeld mit einfacher Bepflanzung, auf dem die Urnen nebeneinander beigesetzt werden. Im Gegensatz zur anonymen Bestattung ist auf jedem Grab eine Tafel mit dem Namen und den Lebensdaten des Beigesetzten angebracht. Die Beisetzung im besonderen Urnengrab ist etwas günstiger als im Urnenreihengrab.

Dafür ist es aber nicht möglich, die Grabstätte individuell zu gestalten. Ein Grab im besonderen Urnenfeld stellt auch von den Gebühren her eine gute Alternative zum anonymen Grab dar. Durch die Namenstafel bleibt auch nach dem Tod die Individualität jedes hier bestatteten Menschen erhalten.

Das gemeinsame Grab für Kleinstkinder

Nach den rechtlichen Vorgaben unterliegen Fehl- und Frühgeburten, die ein Gewicht von 500 g nicht überschreiten, nicht der Bestattungspflicht. Der Gesetzgeber sieht hier lediglich eine Beseitigung vor, die dem sittlichen Empfinden zu entsprechen hat. Für viele Eltern solcher Kleinstkinder war und ist dies verständlicherweise ein untragbarer Zustand. Auf Initiative der Klinikseelsorge der Heidelberger Universitätskliniken wurde deshalb vor einigen Jahren auf dem Bergfriedhof eine Grabstätte angelegt, in der diese Kleinstkinder gemeinsam bestattet werden können.

In einer Kooperation mit Friedhofsgärtnern und Steinmetzen hat die Stadt Heidelberg eine schön gestaltete Grabanlage angelegt, durch die Eltern von Kindern, die, wie auf dem Grabstein zu lesen ist, zu schwach oder zu klein waren, um mit uns zu leben, einen Platz zum Trauern finden. Dreimal im Jahr findet in der Kapelle des Bergfriedhofs eine gemeinsame Trauerfeier mit anschließender Beisetzung beziehungsweise Andacht am Grab statt.

Urnennischen

Auf dem Bergfriedhof sowie auf den Friedhöfen in Handschuhsheim und Neuenheim wurden in den vergangenen Jahren so genannte Urnenwände mit Bestattungsnischen errichtet. Obwohl diese Art der Bestattung eigentlich nicht unserer Bestattungskultur entspricht, erfreut sie sich zunehmender Beliebtheit.

In einer Urnennische können bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Eine individuelle Gestaltung der Abschlussplatte ist insoweit möglich, dass Namen und Geburts- und Sterbedaten angebracht werden dürfen. Die Gestaltung mit Blumenvasen und ähnlichem ist aber nicht vorgesehen. Häufig wird als Grund für die Beisetzung in einer Urnennische die bei dieser Bestattungsform nicht erforderliche Grabpflege genannt.

Urnenhaus

Auf dem Bergfriedhof hat die Friedhofsverwaltung vor einigen Jahren ein früheres kleines Betriebsgebäude zu einem kleinen Urnenhaus umgestalten lassen. Grundsätzlich gilt hier das Gleiche wie bei den Urnenmauern. Das Urnenhaus bietet aber eine etwas größere Intimität.

Kolumbarium im historischen Krematorium

Dies ist eine einzigartige und besonders exklusive Form der Beisetzung in einer Urnennische. Sie besteht in den beiden Seitenwänden des aus dem Jahr 1891 stammenden historischen Krematoriums. Vom Grundsatz gelten hier die gleichen Voraussetzungen wie bei den vorstehend erläuterten Urnennischen. Momentan stehen hier aber keine Urnennischen zur Verfügung.

Die Baumbestattung

Insbesondere in der Waldabteilung des Bergfriedhofs gibt es verschiedene Möglichkeiten der Beisetzung unter Bäumen. Durch die einzigartige Lage im Wald ist praktisch jede Form der Bestattung in diesem Bereich auch eine Baum- oder Waldbestattung. Baumbestattungen gibt es auch auf dem alten Friedhof in Ziegelhausen und in Handschuhsheim.insbesondere 

Es besteht die Möglichkeit, ein individuelles Urnenwahlgrab zu erwerben. Diese Alternative bieten die größtmögliche individuelle Grabgestaltung, wobei aber der historische und einzigartige Charakter der Waldabteilung zu berücksichtigen ist. Es besteht aber auch die Möglichkeit, ein sogenanntes Baumgrab in einem der unterschiedlich gestalteten Baumfelder zu erwerben. In einem Baumgrab können bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Es gibt sowohl ein Feld mit intensivem Baumbestand, aber auch die Beisetzung unter einer imposanten Buche oder unter einer beeindruckenden Thuja ist möglich.

Eine individuelle Grabgestaltung ist nicht möglich, das würde den allgemeinen Vorstellungen einer Wald- beziehungsweise Baumbestattung nicht entsprechen. Ein schön gestalteter Platz, um Blumengrüße abzulegen, ist aber in der unmittelbaren Umgebung jedes Baumfeldes vorhanden. Es besteht die Möglichkeit, den Namen sowie die Geburts- und Sterbedaten durch ein Messingschild am Rand des Grabfeldes durch die Friedhofsverwaltung anbringen zu lassen. Im Gegensatz zu vielen „modernen“ Waldbestattungen, die in meist privaten Wäldern weit außerhalb der Städte angeboten werden, bietet der Bergfriedhof die ganze Infrastruktur eines Friedhofs an (Personal, Wege, ÖPNV-Anschluss, Toiletten und so weiter) und ermöglicht dennoch eine naturnahe Beisetzung.

Muslimisches Grabfeld

Mit dem Bau des Friedhofs in Pfaffengrund Mitte der 90er Jahre wurde für die Mitbürgerinnen und Mitbürger muslimischen Glaubens auch ein besonderes Grabfeld ausgewiesen, auf welchem sie entsprechend ihrer Glaubensvorschriften bestattet werden können. Auch ein Waschraum, in dem die rituellen Waschungen erfolgen, wurde eingerichtet. Die Ausrichtung der Grabstätten erfolgte in Zusammenarbeit mit islamischen Geistlichen. Das Grabfeld steht für Verstorbene muslimischen Glaubens zur Verfügung, die ihren Wohnsitz in Heidelberg hatten.

Die Gemeinschaftsgrabanlage

Menschen haben die Möglichkeit zu Lebzeiten zu verfügen, dass ihr Leichnam nach ihrem Ableben einem anatomischen Institut für wissenschaftliche Zwecke zur Verfügung gestellt wird. Die Körper dieser Verstorbenen werden anschließend entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen eingeäschert.

Einmal im Jahr findet auf dem Friedhof in Kirchheim die Beisetzung der Urnen dieser Verstorbenen während einer gemeinsamen Trauerfeier statt. Das Anatomische Institut der Universität Heidelberg unterhält zu diesem Zweck ein gärtnerisch sehr ansprechend gestaltetes Grabfeld auf dem Friedhof Kirchheim.

Anonymes Grab

Ein anonymes Urnengrabfeld befindet sich auf dem Bergfriedhof, oberhalb des Krematoriums. Wie der Name schon sagt, werden hier Urnen „anonym“ beigesetzt.

Es findet keine Trauerfeier am Grab statt und es sind auch keine Angehörigen bei der Beisetzung anwesend. Die Grabstätte ist nicht besonders kenntlich gemacht und kann demgemäß auch nicht individuell gestaltet werden. Auch ist es grundsätzlich nicht erlaubt, Urnen zu einem späteren Zeitpunkt umzubetten.

Das anonyme Grab sollte immer die letzte Lösung sein, denn mit ihm geht jede Individualität eines Menschen verloren.

Grabpatenschaften übernehmen

Vergänglichkeit betrifft auf den Friedhöfen in zunehmendem Maße auch die historischen Grabanlagen. Eine noch wenig bekannte Möglichkeit, den Verfall von alten Grabstätten aufzuhalten, ist die Übernahme einer Grabpatenschaft.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger verpflichten sich durch einen Patenschaftsvertrag, eine Grabanlage von historischer oder künstlerischer Bedeutung, die sich nicht mehr in privater Hand befindet, auf eigene Rechnung zu bewahren und zu pflegen. Neben der Grabpatenschaft ohne Beisetzungsabsichten können Paten in der Regel auch das Nutzungsrecht an der betreffenden Grabstätte erwerben, um Angehörige oder Freunde zu bestatten oder sich selbst einmal an diesem Ort beisetzen zu lassen.

Die Höhe der Kosten, die für den Erhalt eines Grabdenkmals aufzuwenden sind, hängt entscheidend von den verwendeten Materialien und deren Erhaltungszustand ab. Nötige Maßnahmen sind mit der zuständigen Behörde abzusprechen und nach denkmalpflegerischen Gesichtspunkten durchzuführen.

Die Erfahrung zeigt, dass die aufzuwendenden Mittel den Betrag, der für die Neuanlage einer Grabstätte zu zahlen ist, in der Regel nicht übersteigt. Einsparungen von Begräbniskosten sollten allerdings nicht der Grund für eine Patenschaft sein. So sollte vielmehr der Wunsch, Kulturgut von stadtgeschichtlicher und kunsthistorischer Bedeutung zu erhalten und zu pflegen, im Vordergrund stehen.

Das Grabmal und Grabeinfassung sowie das gärtnerische Konzept sind in historischer Form zu erhalten und sollen den Friedhofsbesuchern auch während einer Patenschaft unverändert zur Verfügung stehen. Eine Grabpatenschaft zu übernehmen heißt vor allem, die Verantwortung für ein Kunstwerk zu übernehmen. Historische Grabanlagen werden erhalten, weil sie das Kunstverständnis der jeweiligen Zeit widerspiegeln.

Wer Verantwortung übernehmen möchte, das Außergewöhnliche zu schätzen weiß und gleichzeitig etwas zum Denkmalschutz beitragen will, kann die Erhaltung eines Grabdenkmals durch einen Patenschaftsvertrag zu seiner ganz persönlichen Sache machen.