Bekanntmachungen

Steuerrecht

Ab dem 1. Januar 2025 ändert sich die Höhe der Grundsteuer bundesweit, auch in Heidelberg. Alle Grundsteuerpflichtigen sind daher von der Finanzverwaltung dazu aufgefordert worden, eine Erklärung zu ihrem Grundbesitz abzugeben. Die Abgabe muss bis zum 31. Januar 2023 erfolgen. Grundsteuer müssen alle zahlen, die ein Grundstück besitzen. Die Städte und Gemeinden sind für die Erhebung der Steuer verantwortlich. Die Stadt Heidelberg gibt hier Antworten auf häufige Fragen rund um die Grundsteuerreform – unter anderem zu den Fragen: In welcher Form muss ich meine Erklärung abgeben? Wie wird die neue Grundsteuer berechnet? Ab wann ist die neue Grundsteuer zu bezahlen?

Öffentliche Bekanntmachung
nach § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz

Für alle Grundsteuerpflichtigen, die von der Stadt Heidelberg keinen neuen Grundsteuerbescheid für das Jahr 2021 erhalten, wird die Grundsteuer für 2021 durch diese öffentliche Bekanntmachung in der gleichen Höhe wie bisher festgesetzt. Sie ist zu den entsprechenden Fälligkeiten wie bisher zu zahlen.

Mit dem Tage dieser öffentlichen Bekanntmachung treten somit die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn den Steuerpflichtigen an diesem Tage ein schriftlicher Grundsteuerbescheid für 2021 zugegangen wäre.

Stadt Heidelberg
Amt für Finanzen, Liegenschaften
und Konversion

Grundsteuerreform

Im November 2020 wurde vom Land Baden-Württemberg ein neues Landesgrundsteuergesetz verabschiedet. Dieses gilt ab dem 1. Januar 2025. Die Reform der Grundsteuer wird sich somit erstmals in den Grundsteuerbescheiden ab dem Jahr 2025 auswirken. Bis dahin werden die Grundsteuerbescheide auf den bisherigen gesetzlichen Grundlagen erlassen.

Flyer: Informationen zur Grundsteuerreform (Von: Juni 2022) (308 KB)

Informationen zur Grundsteuerreform (Von: Januar 2023)
Informationen zur Grundsteuerreform (Von: Juli 2022)
Informationen zur Grundsteuerreform (Von: Januar 2022)
Informationen zur Grundsteuerreform (Von: Januar 2021)