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Soforthilfe Clubs

Weiterer Stichtag am 31. März 2021

Die Corona-Pandemie und damit einhergehende Schließung von Betriebsstätten haben die ohnehin schwierige Ausgangssituation vieler Clubs zum Teil dramatisch verschlechtert.
Neben den Förderprogrammen von Bund und Land möchte nun auch die Stadt Heidelberg zu Zeiten der Corona-Pandemie ihre ortsansässigen Clubs bestmöglich unterstützen.
Nach dem 31. Januar 2021 gibt es nun einen weiteren Stichtag zur Einsendung von Anträgen beim Kulturamt der Stadt Heidelberg:
Dieses ist Mittwoch, der 31. März 2021.

Wer kann den Zuschuss erhalten?

Das Förderprogramm richtet sich an Clubs,

  1. die ihren Firmensitz (und ihre Spielstätte) in Heidelberg haben,
  2. die überwiegend Unterhaltungsmusik im Sinne der GEMA anbieten und bei der GEMA ihre Konzerte angemeldet und bezahlt haben,
  3. die – vor dem 15. März 2020 – seit mindestens einem Jahr einen Konzertbetrieb vorweisen können,
  4. die eine Besucherkapazität von 2.000 Personen nicht überschreiten und
  5. mindestens zehn Livemusikveranstaltungen im Jahr 2019 mit erkennbaren musikalischen Profil durchgeführt haben.

Wie wird bezuschusst?

Als Bemessungsgrundlage für die Förderung wird die für Livemusik tatsächlich gezahlte GEMA-Urheberrechtsvergütung für das Jahr 2019 herangezogen. Hierbei werden die GEMA-Tarife U-K, U-V & E, Tarif M-CD & M-V berücksichtigt, sofern die GEMA-Vergütung durch eine Livemusikveranstaltung entstanden ist.
Es gilt ein Höchstbetrag von 20.000 Euro. Gehen mehr Anträge ein, als Mittel zur Verfügung stehen, reduziert sich der Zuschuss anteilig.

Nicht bezuschusst werden

Alle Unternehmen, wie Bistros, Cafés, oder Restaurants, die kein ausgewiesenes musikalisches Profil haben und deren Schwerpunkt auf dem gastronomischen Angebot liegt.
Ebenfalls ausgeschlossen sind Einrichtungen, die im Jahr 2020 bereits eine institutionelle Förderung der Stadt Heidelberg erhalten haben.
Die Förderung erfolgt unter Berücksichtigung der Vorgaben für De-minimis-Beihilfen und ist daher nur möglich, soweit die jeweils geltenden Schwellenwerte nicht überschritten werden (Stand 10/2020: 200.000,00 Euro innerhalb von drei Jahren).

Formulare zum Download