
Eis und Schnee können kommen
Seit Mitte November steht der städtische Winterdienst bereit
Seit Mitte November 2022 stehen bis zu 140 Winterdienst-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter in den städtischen Ämtern bereit, um Straßen und Wege zu räumen. Dafür werden im Vorfeld 28 Fahrzeuge mit entsprechendem Gerät umgebaut sowie die Streumittelvorräte wieder aufgefüllt. Rund 500 Kilometer Straßen und 110 Kilometer Radwege müssen geräumt und gestreut werden.
2022 beginnt die Winterdienstbereitschaft offiziell am Donnerstag, 17. November 2022, und endet am Donnerstag, 30. März 2023. Ab vier Uhr morgens bis 22 Uhr wird bei Schnee und Eis gestreut und geräumt. Bis ein Uhr nachts und an den Wochenenden bis vier Uhr sorgt die Notdienst-Schicht für freie Straßen.
Die Stadt hat 2.000 Tonnen Streusalz und fünf Tonnen Split eingelagert – rund fünf Meter hoch ist der weiße Salzberg in der Lagerhalle bei der Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Heidelbergs. Die Erfahrung zeigt, dass in einer normalen Wintersaison je nach Schneefall zwischen 500 Tonnen und 2.000 Tonnen Streusalz gebraucht werden.
Fokus liegt auf Sicherheit und Umweltschutz
Der Winterdienst ist eine organisatorische und technische Gemeinschaftsleistung, bei der Sicherheit und Umweltschutz großgeschrieben werden. Zum Schutz der Umwelt dürfen zum Streuen auf den Gehwegen nur abstumpfende Materialien wie Sand oder Splitt verwendet werden. Auftauende Mittel sind nicht gestattet. Nur in Steillagen oder am Hang darf ein Gemisch aus Salz und Splitt oder Sand mit maximal einem Drittel Salzanteil verwendet werden. Dort, wo Salz in den Wurzelbereich von Bäumen und Sträuchern geraten kann, ist ein solches Gemisch generell nicht erlaubt.
Die wichtigsten Straßen zuerst
Zunächst werden die Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen, die Straßen für den öffentlichen Nahverkehr, die Zufahrten zu Krankenhäusern, Schulen und Gewerbegebieten sowie die wichtigsten Radwege geräumt und gestreut. Danach sind die verkehrsreichen Wohnsammelstraßen und Verbindungsstraßen an der Reihe. Für alle anderen Straßen und Radwege besteht für die Stadt keine Streupflicht. Trotzdem werden diese Straßen und Radwege, soweit erforderlich, von Schnee und Eis befreit. Für die Gehwege sind die Anliegerinnen und Anlieger zuständig.
Anliegerinnen und Anlieger sind für freie Gehwege verantwortlich
Zur Sicherheit im Winter müssen die Bürgerinnen und Bürger ihren Teil beitragen. Gemäß der kommunalen Satzung müssen die Anliegerinnen und Anlieger die Gehwege bei Schnee und Glätte an Wochentagen durchgehend bis 21 Uhr räumen und streuen – an Wochentagen ab 7 Uhr morgens, an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr.
Oft erschweren falsch geparkte Fahrzeuge das durchkommen der Winterdienstfahrzeuge. Autofahrerinnen und Autofahrer müssen gewährleisten, dass die großen Räumfahrzeuge jederzeit überall schnell durchkommen und ausreichend Platz zum Räumen der Straße zur Verfügung steht.
- Der Schnee muss so an den Gehwegrand geschoben werden, dass Fußgänger ungehindert passieren können. Ein Übergang über die Straße, insbesondere an Kreuzungen, muss möglich sein.
- Es muss zudem gewährleistet sein, dass die Winterdienstfahrzeuge jederzeit überall schnell durchkommen – oft erschweren falsch geparkte Fahrzeuge die Winterdiensträumung.
- Zum Schutz der Umwelt dürfen zum Bestreuen nur abstumpfende Materialien wie Sand oder Splitt verwendet werden.
- Auftauende Mittel sind nicht gestattet. Nur in Steillagen oder am Hang darf ein Gemisch aus Salz und Splitt oder Sand mit maximal einem Drittel Salzanteil verwendet werden. Dort, wo Salz in den Wurzelbereich von Bäumen und Sträuchern geraten kann, ist ein solches Gemisch generell nicht erlaubt.
Der Heidelberger Winterdienst in Zahlen
- Rund 500 Kilometer Straßen und 110 Kilometer Radwege werden geräumt und gestreut.
- Für die Radwege stehen neun Kleinräumer bereit.
- Bei einem Volleinsatz sind etwa 140 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterwegs.
- Insgesamt sind 2.000 Tonnen Salz und 5 Tonnen Splitt gelagert.
- 19 Fahrzeuge werden mit Schneepflug und Streugeräten für den Winterdienst ausgerüstet.