Eis und Schnee können kommen
Seit Mitte November steht der städtische Winterdienst bereit
Ab Mitte November 2023 stehen bis zu 140 Winterdienst-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter in den städtischen Ämtern bereit, um Straßen und Wege zu räumen. Dafür werden im Vorfeld 28 Fahrzeuge mit entsprechendem Gerät umgebaut sowie die Streumittelvorräte wieder aufgefüllt. Rund 500 Kilometer Straßen und 110 Kilometer Radwege müssen geräumt und gestreut werden.
2023 beginnt die Winterdienstbereitschaft offiziell am Donnerstag, 16. November 2023, und endet am Donnerstag, 4. April 2024. Ab vier Uhr morgens bis 22 Uhr wird bei Schnee und Eis gestreut und geräumt. Bis ein Uhr nachts und an den Wochenenden bis vier Uhr sorgt die Notdienst-Schicht für freie Straßen.
Die Stadt hat 2.000 Tonnen Streusalz und 20 Tonnen Split eingelagert – rund fünf Meter hoch ist der weiße Salzberg in der Lagerhalle bei der Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Heidelbergs. Die Erfahrung zeigt, dass in einer normalen Wintersaison je nach Schneefall zwischen 500 Tonnen und 2.000 Tonnen Streusalz gebraucht werden.
Die wichtigsten Straßen zuerst
Zunächst werden die Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen, die Straßen für den öffentlichen Nahverkehr, die Zufahrten zu Krankenhäusern, Schulen und Gewerbegebieten sowie die wichtigsten Radwege geräumt und gestreut. Danach sind die verkehrsreichen Wohnsammelstraßen und Verbindungsstraßen an der Reihe. Für alle anderen Straßen und Radwege besteht für die Stadt keine Streupflicht. Trotzdem werden diese Straßen und Radwege, soweit erforderlich, von Schnee und Eis befreit. Für die Gehwege sind die Anliegerinnen und Anlieger zuständig.
Oft erschweren falsch geparkte Fahrzeuge das durchkommen der Winterdienstfahrzeuge. Autofahrerinnen und Autofahrer müssen gewährleisten, dass die großen Räumfahrzeuge jederzeit überall schnell durchkommen und ausreichend Platz zum Räumen der Straße zur Verfügung steht.
Anliegerinnen und Anlieger sind für freie Gehwege verantwortlich
Anliegerinnen und Anlieger müssen weiterhin ihre Gehwege bei Schnee und Glätte räumen und streuen. Die Pflicht gilt wochentags zwischen 7 und 21 Uhr und an Wochenenden zwischen 8 und 21 Uhr. Neben den normalen Gehwegen müssen auch Fuß- und Treppenwege sowie gemeinsame Geh- und Radwege geräumt und gestreut werden.
Neu: Welche Streumittel dürfen verwendet werden?
Gestreut werden darf generell nur mit sogenanntem abstumpfenden Material, zum Beispiel Sand oder Split. Ab sofort dürfen auch Taumittel, wie Salze oder salzähnliche Stoffe, verwendet werden
- bei Eisregen, Reifglätte oder überfrierender Nässe
- bis maximal 20 Gramm des Mittels pro Quadratmeter
- wenn sichergestellt ist, dass die Mittel nicht in den Wurzelbereich von Pflanzen gelangen können
Außerdem dürfen nun auch Gefahrenstellen, wie Treppen, Rampen oder Gefällstrecken, mit einem Gemisch aus Salz und Sand oder Splitt gestreut werden. Auch hier gelten enge Regeln:
- Das Streuen muss für eine gefahrlose Begehbarkeit erforderlich sein
- Der Salzanteil im Gemisch darf maximal ein Drittel betragen
- Der Einsatz ist verboten, wenn das Salz in Wurzelbereiche von Pflanzen gelangen könnte.
Der Heidelberger Winterdienst in Zahlen
- Rund 500 Kilometer Straßen und 110 Kilometer Radwege werden geräumt und gestreut.
- Für die Radwege stehen neun Kleinräumer bereit.
- Bei einem Volleinsatz sind etwa 140 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterwegs.
- Insgesamt sind 2.000 Tonnen Salz und 20 Tonnen Splitt gelagert.
- 19 Räumfahrzeuge werden mit Schneepflug und Streugeräten für den Winterdienst ausgerüstet.