Gesetzesänderung unterstützt Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen

Stadt Heidelberg bietet finanzielle Förderung und kostenlose Beratung an

Die massiv steigenden Energiekosten, die Abhängigkeit von Energieimporten und die Klimaerwärmung erfordern einen schnellen Ausbau der erneuerbaren Energien. Die Aktualisierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erleichtert den Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen. Die Änderungen sind zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten.

Gestiegene Einspeisevergütung

Durch das aktualisierte EEG ist die Vergütung für Strom deutlich erhöht worden, sodass sich Photovoltaikanlagen auf zum Beispiel Dächern schneller auszahlen. Der erzeugte Strom kann entweder selbst verbraucht oder komplett verkauft werden. Wenn nach der Eigennutzung Strom übrig ist, kann dieser für bis zu 8,2 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) verkauft werden. Der komplette Verkauf bringt bis zu 13 ct/kWh ein. Die Vergütungssätze sind auf 20 Jahre garantiert. Zwischen diesen beiden Modellen kann jährlich gewechselt werden.

Wegfall der Umsatzsteuer

Für den Kauf und die Installation einer Photovoltaikanlage oder den Austausch defekter Elemente entfällt die Umsatzsteuer. Dies gilt auch zum Beispiel für Batteriespeicher oder Wechselrichter. Die Steuererleichterung gilt für Anlagen mit einer maximalen Leistung von 30 Kilowatt (kW).

Wegfall der Einkommenssteuer

Für die Einspeisevergütung von selbst produziertem Strom, den man an den Netzbetreiber verkauft, muss keine Einkommenssteuer mehr gezahlt werden. Dies gilt für neue sowie bestehende Anlagen und sogar rückwirkend für 2022. Die Steuerbefreiung greift für Anlagen mit einer maximalen Leistung von 30 kW bei Einfamilienhäusern und Gewerbe und von 15 kW je Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern.

Wegfall der Leistungsbegrenzung

Stromspitzen bei besonders starker Sonneneinstrahlung können das Stromnetz überlasten. Um dies zu verhindern wurden Photovoltaikanlagen bislang auf 70 Prozent ihrer maximalen Leistung gedrosselt oder ferngesteuert runterreguliert. Diese Einschränkung ist nun für Neuanlagen bis 25 kW und für Bestandsanlagen bis 7 kW aufgehoben.

Unterstützung durch die Stadt Heidelberg

Bei individuellen Fragen zu einer Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach oder dem Wunsch einer Wirtschaftlichkeitsberechnung bietet die Stadt Heidelberg allen Privatpersonen und Unternehmen in Heidelberg eine kostenlose Photovoltaik-Beratung an. Weitere Informationen sowie ein Musterbericht mit einer Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Photovoltaikanlage finden Interessierte im Internet unter www.heidelberg.de/sonnenstrom.

Die Umsetzung neuer Anlagen unterstützt die Stadt Heidelberg mit einer finanziellen Förderung. Diese beträgt 100 Euro pro Kilowatt-Peak (kWp) für Photovoltaik auf Dachflächen, 200 Euro/kWp für Fassadenflächen und bis zu 250 Euro/kWp für aufgeständerte Photovoltaikanlagen auf extensiv begrünten Dachflächen oder über Parkplatzflächen. Weitere Informationen hierzu gibt es online unter www.heidelberg.de/klimageld.