Fragen und Antworten

zum Corona-Selbsttest für Kinder

Wo wird getestet?

Der Selbsttest wird durch die Eltern zu Hause durchgeführt. Das Testmaterial erhalten die Eltern in ihrer Kindertageseinrichtung bzw. von ihrer Tagespflegeperson, nebst erforderlicher Anleitung zur Testdurchführung. 

Wer führt den Test durch?

Grundsätzlich wird empfohlen, dass die Eltern den Test bei ihrem Kind selbst durchführen. Die Testung sollte spielerisch eingeleitet und umgesetzt werden und bedarf daher einer Vorbereitung. Sie sollte in einer geborgenen Atmosphäre stattfinden. Eine Testung gegen den Willen und/ oder den Widerstand des Kindes sollte grundsätzlich ausgeschlossen sein.

Wie wird ein Selbsttest angewendet?

In welcher Altersspanne werden die Kinder getestet?

Der Altersschwerpunkt der Testung liegt im Kindergartenbereich. Die Test-Kits stehen aber auch für Krippenkinder und Kinder in Kindertagespflege zur Verfügung, wenn die Eltern die Testung wünschen. Hortkinder werden im Rahmen der Teststrategie der Schulen getestet.

Besteht eine Testpflicht für Kinder?

Nein! Für Kinder gilt derzeit während des Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen keine Testpflicht. Es wird aber empfohlen, eine Testung von Kindern auf freiwilliger Basis umzusetzen. Damit werden Eltern in die Lage versetzt, frühzeitig über mögliche Infektionen ihrer Kinder Bescheid zu wissen.

Wann und wie oft wird getestet?

Die Tests werden den Eltern zur Durchführung nach Hause mitgegeben. Die Testung soll zweimal wöchentlich morgens vor dem Einrichtungsbesuch erfolgen.
Zwischen dem ersten und zweiten Test innerhalb einer Woche sollten maximal drei Tage Abstand liegen, somit eignen sich Montag und Donnerstag besonders als Test-Tage.
Wird die Einrichtung/ Kindertagespflegestelle nur an drei aufeinander folgenden Tagen besucht, reicht eine Testung vor dem ersten Betreuungstag der Woche aus.

Wie wird die Kindertageseinrichtung/ Kindertagespflegestelle vorbereitet?

Für die Träger von Kindertageseinrichtungen beziehungsweise die Leitungen der Kindertageseinrichtungen sowie für die Kindertagespflegepersonen gibt es Informationsmaterial zum Ablauf der Testungen sowie zum Vorgehen bei einem positiven Testergebnis.

An wen können sich Eltern/ Personensorgeberechtigte mit Fragen wenden?

Die Leitungen und die pädagogischen Fachkräfte der Kindertageseinrichtungen sowie die Kindertagespflegepersonen unterstützen die Eltern bei Fragen zur Selbsttestung. Sie klären alle Eltern durch Gespräche, Infomaterial und gegebenenfalls Infoabende über die Gründe und Notwendigkeit der Testung sowie deren Ablauf auf.

Werden persönliche Daten erhoben und gespeichert?

Nur Eltern, die an der freiwilligen Testung ihrer Kinder teilnehmen möchten, sind vor Testdurchführung dazu verpflichtet, eine Einverständniserklärung für die Datenverarbeitung zu unterschreiben.

Die Kindertageseinrichtungen und Tagespflegepersonen nehmen auf, wer eine Einverständniserklärung vorgelegt hat. Im Rahmen des Testangebots werden der Name und die Kontaktdaten der Eltern, der Name und das Alter der zu testenden Kinder und der Zeitraum der Testdurchführung durch die Leitung der Kindertageseinrichtung beziehungsweise die Tagespflegeperson verarbeitet.

Wozu braucht es eine Einverständniserklärung der Eltern?

Mit der Einwilligungserklärung bestätigen die Eltern, die Informationen zu Antigen-Selbsttests für Kinder und insbesondere die Informationen zum Vorgehen bei einem positiven Testergebnis zur Kenntnis genommen zu haben. Darüber hinaus benötigen die Einrichtungen/ der Träger beziehungsweise die Tagespflegeperson die Zustimmung der Eltern zur Verarbeitung der erfassten Daten.

Müssen alle Eltern die Einverständniserklärung ausfüllen?

Ja! Alle Familien, die an diesem Testangebot der Stadt Heidelberg teilnehmen möchten, müssen zur regelmäßigen Testdurchführung der Einverständniserklärung zustimmen. Eine kostenlose Ausgabe von Selbsttests ist ohne eine Einverständniserklärung nicht möglich.

Muss die Einverständniserklärung von der Kindertageseinrichtung/ Kindertagespflegestelle aufbewahrt werden?

Unterschriebene Einverständniserklärungen werden von der Einrichtung beziehungswiese Tagespflegestelle aufbewahrt, so lange das Testangebot in Anspruch genommen wird. Eltern haben die Möglichkeit, die abgegebene Einverständniserklärung mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Ab dem Zeitpunkt des Widerrufs werden keine weiteren Tests mehr zur Verfügung gestellt. Die Einverständniserklärung sowie die erfassten Daten werden nach Abschluss des Projekts zur Bereitstellung von Selbsttests innerhalb einer angemessenen Frist gelöscht.

Muss erfasst werden, wie viele Eltern der Einverständniserklärung nicht zustimmen oder das freiwillige Testangebot nicht wahrnehmen wollen?

Die Kindertageseinrichtung/ Tagespflegeperson erfasst nicht, wie viele Eltern nicht am freiwilligen Angebot der Stadt Heidelberg teilnehmen. Sofern es für eine Einrichtung/ Tagespflegestelle von Interesse ist, können sie die Anzahl der Nichtteilnehmenden rechnerisch ermitteln (Anzahl Kinder insgesamt abzüglich teilnehmende Kinder). Eine namentliche Erfassung der nichtteilnehmenden Kinder/ Familien darf aus Datenschutzgründen nicht erfolgen.

Um welche Art von Test handelt es sich?

Es handelt sich um nasale Corona-Selbsttests der Firma Hotgen „Coronavirus (2019-nCoV-2) Antigen-Test“. Dies ist ein PoC-Antigen-Selbsttest mittels Abstrich im vorderen Nasenabschnitt (kein tiefer Nasen-Rachenabstrich). Falls ein Träger andere Tests als die von der Stadt Heidelberg zur Verfügung gestellten verwenden möchte, ist das möglich, allerdings werden die Kosten dafür nicht erstattet. (Hinweis „PoC“: mit einem Point-of-care (PoC) -Test sind Testungen auf SARS-CoV-2 möglich, ohne dass dafür ein Labor beauftragt werden muss.)

Gibt es bei einem Selbsttest Nebenwirkungen oder andere Gefahren?

Nein, bei einem ordnungsgemäßen Gebrauch gibt es keine Risiken oder Nebenwirkungen. Der Abstrich wird nur im vorderen Nasenabschnitt durchgeführt.

Wie hoch ist die Genauigkeit der Tests?

Der Hotgen Laientest ist anwenderfreundlich und liefert mit seiner sehr hohen Sensitivität sichere und exakte Ergebnisse. Kinder und Erwachsene, die sehr ansteckend sind, werden in fast allen Fällen erkannt. Sind bei der Person nur wenige Viren im Nasenraum, dann ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass der Test negativ ausfällt. Diese Person ist dann allerdings auch weniger ansteckend. Ein Selbsttest ist immer eine Momentaufnahme und entbindet nicht von der gebotenen Vorsicht.

Die Hersteller geben auch die Spezifität und Sensitivität der Tests an. Die Spezifität zeigt an, wie viele gesunde, getestete Personen auch als Gesunde erkannt werden. Die Sensitivität gibt Auskunft darüber, wie viele kranke Infizierte als infiziert Kranke erkannt werden.

Die Tests von Hotgen (selbstständige Entnahme) haben eine Sensitivität von 95,37 Prozent (89,62 Prozent, 98,01 Prozent) und eine Spezifität von 99,13 Prozent (95,24 Prozent, 99,85 Prozent). Es sind damit sowohl falsch-positive als auch falsch-negative Befunde möglich.

Was ist, wenn der Tupfer aus dem Test-Kit mit den Fingern berührt wird oder mit Oberflächen in Berührung kommt?

Kommt der Tupfer vor oder nach Entnahme des Abstriches mit der Haut oder anderen Oberflächen in Berührung, ist der Test verfälscht und es muss ein neuer Test durchgeführt werden.

Was für Folgen hat das Testergebnis?

Fällt der Selbsttest negativ aus, braucht nichts weiter unternommen werden. Die AHA-L-Regeln (Abstands- und Hygieneregeln, Maske tragen und lüften) sollten unverändert eingehalten werden.

Ist der Selbsttest ungültig, wird ein weiterer Test durchgeführt. Nach zwei ungültigen Testergebnissen sollte ein PCR-Test veranlasst werden.

Fällt der Selbsttest positiv aus, ist folgender Ablauf vorgesehen:

  • Das positive Testergebnis sollte umgehend an die Einrichtungsleitung bzw. an die Kindertagespflegestelle gemeldet werden.
  • Das Kind sollte die Kindertageseinrichtung bzw. die Kindertagespflegestelle nicht besuchen.
  • Die freiwillige häusliche Absonderung des positiv getesteten Kindes sollte erfolgen.
  • Zur Bestätigung des positiven Testergebnisses ist so bald wie möglich ein PCR-Test zu veranlassen. PCR-Tests nehmen Kinder- und Jugendärzte oder Corona-Schwerpunktpraxen vor: Informationen der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg.
    Testzentren in Heidelberg gibt es auf www.heidelberg.de/testen
  • Informationen über die Testmöglichkeiten können auch über die Hotline der kassenärztlichen Vereinigung (Telefon: 116117) oder die Hotline des Gesundheitsamts
    (Telefon: 06221-522-1881) abgerufen werden.
  • Bis zum Ergebnis eines PCR-Tests sollten Kontakte vermieden werden. Beim Kontakt zu anderen Personen des eigenen Haushalts sollte eine Maske getragen werden. Eine regelmäßige Durchlüftung aller Zimmer der Wohnung ist erforderlich.
  • Grundsätzlich muss bei Krankheitssymptomen das betroffene Kind in häusliche Absonderung (laut Corona-Verordnung Absonderung).

Kostet der PCR-Test etwas, wenn ein positives Selbsttestergebnis vorliegt?

Bei Vorliegen eines positiven Selbsttest-Ergebnisses ist ein anschließender PCR-Test für das Kind kostenfrei. Ob weitere Familienangehörige getestet werden müssen, entscheidet der Kinderarzt, die Corona-Schwerpunktpraxis oder das Gesundheitsamt.

Wie wird das Ergebnis des Selbsttests gegenüber der Kindertageseinrichtung/ der Tagespflegeperson nachgewiesen?

Ein Nachweis des negativen Testergebnisses durch Vorzeigen oder Foto des Tests ist nicht erforderlich. Eltern werden gebeten, die Einrichtungsleitung beziehungsweise Tagespflegeperson über ein positives Testergebnis zur informieren. Bei steigenden Inzidenzwerten könnte diese Vorgehensweise geändert werden.

Ist ein positiver Selbsttest meldepflichtig?

Ein durchgeführter Selbsttest muss dem Gesundheitsamt grundsätzlich nicht gemeldet werden. Fällt das Ergebnis des Selbsttests positiv aus, ist die getestete Person dazu verpflichtet, unverzüglich einen PCR-Test durchführen zu lassen (§ 4a Abs. 3 Corona-VO Absonderung). Bis zum Ergebnis eines PCR-Tests sollten Kontakte vermieden werden. Sofern das PCR-Testergebnis positiv ist, wird das Gesundheitsamt durch den testenden Arzt oder durch das Testzentrum informiert. Die Stadt Heidelberg bittet Eltern, bei deren Kind ein Selbsttest ein positives Ergebnis anzeigt, vorsorglich die Kindertageseinrichtung/ die Tagespflegeperson zu informieren.

Muss die Kita-Gruppe/ Kindertagespflegestelle direkt geschlossen werden, wenn ein positives Selbsttestergebnis gemeldet wird?

Nein! Bis zum Ergebnis eines PCR-Tests sollten Kontakte vermieden werden. Die Kita-Gruppe/ Kindertagespflegestelle muss zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht in Quarantäne. Erst nach einem positiven Ergebnis eines PCR-Tests werden durch das zuständige Gesundheitsamt konkrete Schritte vorgegeben.

Die Einrichtung/ Tagespflegeperson erhält mit der frühzeitigen Information über ein positives Selbsttest-Ergebnis die Möglichkeit, die anderen Eltern anonym darüber zu informieren, dass bei einem Kind aus der Gruppe ein positives Selbsttestergebnis vorliegt. Eltern können daraufhin selbst entscheiden, ob sie ihr Kind bringen oder wieder abholen wollen.

Wie vorgehen, wenn der Selbsttest ungültig ist, aber kein weiterer kostenloser Selbsttest mehr zur Verfügung steht?

In diesem Fall bitten wir Sie darum, den kostenlosen Bürgertest, der einmal die Woche von jedem Bürger in Anspruch genommen werden darf, zu nutzen. Es ist nicht möglich, allen Eltern eine zusätzliche Zahl an Tests für diesen Fall auszugeben. Wo kostenlose Bürgertest in Heidelberg durchgeführt werden, erfahren Sie auf www.heidelberg.de/testen

Ab wann und wie lange ist das Testergebnis auf der Kassette erkennbar?

Das Testergebnis sollte nach maximal 15 Minuten auf der Testkassette erscheinen. 30 Minuten nach der Testung ist das Testergebnis nicht mehr gültig. Wenn nach 30 Minuten kein eindeutiges Testergebnis zu erkennen ist, muss der Test wiederholt werden.

Wie werden die Testutensilien entsorgt?

Alle Testutensilien inclusive Teststreifen sollten nach Gebrauch in einen reißfesten Müllbeutel entsorgt werden. Dieser wird zugeknotet über den Restmüll entsorgt.

Wie werden die Tests beschafft und finanziert?

Die Tests werden von der Stadt Heidelberg beschafft und vom Land mitfinanziert. Die Bestellung und Verteilung an die Träger von Kindertageseinrichtungen und Tagespflegepersonen erfolgt durch das Kinder- und Jugendamt der Stadt Heidelberg. Für die teilnehmenden Kinder werden die Tests unentgeltlich bereitgestellt.

Wie müssen die Ausgabe der Tests und deren Verwendung dokumentiert werden?

Kindertageseinrichtungen und Tagespflegepersonen dokumentieren die Ausgabe von Tests durch eine schriftliche Empfangsbestätigung.

Stehen die Informationsunterlagen in verschiedenen Sprachen zur Verfügung?

Diese FAQ werden aktuell in verschiedene Sprachen übersetzt. Sobald die Unterlagen vorliegen, werden sie auf der Homepage der Stadt Heidelberg abrufbar sein.

Was passiert mit Tests, die nicht verwendet werden?

Test-Kits einer Lieferung, die in den Einrichtungen/ Tagespflegestellen übrigbleiben, werden zu einem späteren Zeitpunkt an Familien ausgegeben, die sich an der freiwilligen Testung beteiligen.

Falls Familien sich entscheiden, nicht weiter an der Testung teilzunehmen, geben diese bitte die ausgehändigten, noch nicht verwendeten Test-Kits an die Einrichtung/ an die Tagespflegeperson zurück, damit sie an interessierte Familien ausgegeben werden können.