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Leistungen

Container aufstellen

Gem. § 32 Abs. 1 StVO ist es verboten Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen. Zur Straße gehören neben der Fahrbahn auch der Rad- und/oder Gehweg sowie evtl. vorhandene Park- und Seitenstreifen.


Wenn Sie die öffentliche Verkehrsfläche zum Aufstellen eines Containers für einen begrenzten Zeitraum in Anspruch nehmen möchten, müssen sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO beantragen.

Zuständige Stelle

Amt für Verkehrsmanagement

Leistungsdetails

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Vor der Containerstellung muss ein Antrag auf Genehmigung bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Der Container darf erst aufgestellt werden, nachdem die zuständige Behörde eine Genehmigung erteilt hat.

Sie erhalten im Zuge einer Genehmigung eine Rechnung auf dem Postweg.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Ein geeigneter Lageplan, dem der Ort der Containerstellung zu entnehmen ist.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit für vollständig mit allen notwendigen Unterlagen eingereichte Anträge beträgt zwei Wochen.

Zur schnelleren Abwicklung kann die Erlaubnis auch persönlich während der Öffnungszeiten im Amt für Mobilität beantragt werden.

Hinweise

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte folgenden Dokumenten:

  • Satzung der Stadt Heidelberg über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen
  • Gebührenverzeichnis zur Sondernutzungssatzung

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen.