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Barrierefrei ins Amt
Mit dem Wegweiser www.heidelberg.huerdenlos.de finden Sie Hinweise zur barrierefreien Zugänglichkeit der Ämter und Dienststellen der Stadt Heidelberg.
Wertstoffe entsorgen
Wertstoffe sind Stoffe, die
- nach ihrem Gebrauch wieder genutzt,
- zu anderen Produkten umgewandelt oder
- in Rohstoffe aufgespaltet werden können.
Man kann sie wiederverwerten. Dadurch kehren sie in den Wirtschaftskreislauf zurück, was zusätzlich CO2 und Energie spart.
Wertstoffe sollen möglichst hochwertig recycelt werden. Achten Sie auf eine sorgfältige Trennung, vor allem bei Verkaufsverpackungen (gelber Sack/gelbe Tonne).
Viele Verpackungen enthalten Hinweise dazu, wie die einzelnen Komponenten einer Verpackung getrennt werden können (z.B. Joghurt-Becher aus Kunststoff mit Banderole aus Pappe und Deckel aus Aluminium).
Die Trennung hat einen erheblichen Einfluss auf das spätere Recycling. Was bei der Trennung versäumt wird, lässt sich später nur schwer nachholen.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
- Für Restmüll/Biogut/grafische Papiere aus Papier/Pappe/Karton: der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.
Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist der Stadt- beziehungsweise Landkreis, teilweise auch als kommunaler Eigenbetrieb beziehungsweise in der Rechtsform einer juristische Person des öffentlichen oder Privatrechts.
- Für die Erfassung, Entsorgung und Verwertung von Verkaufsverpackungen (Leichtstoffverpackungen LVP, Glas, Papier/Pappe/Karton) sind die privatrechtlich organisierten dualen Systeme zuständig, die mit der Abholung üblicherweise ein privates Entsorgungsunternehmen beauftragt haben.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Entsorgen können Sie Wertstoffe:
- Altglas oder Papier auf den Wertstoffhöfen oder über Behälter wie zum Beispiel Iglus.
Achten Sie bei Altglas auf die Trennung nach Farben. Blaues Glas muss in den Behälter für Grünglas. In die Behälter gehört nur Glas, das als Verkaufsverpackung diente. Andere Produkte aus Glas wie zum Beispiel Geschirr, Vasen oder Spiegel dürfen nicht im Glascontainer entsorgt werden, da das Glas hier eine andere Zusammensetzung hat und der Recyclingprozess beeinträchtigt beziehungsweise ganz unmöglich werden könnte. - Dosen, Getränkekartons, Plastikbecher, Folienverpackungen im Gelben Sack oder in der gelben Tonne.
In manchen Land- oder Stadtkreisen können Sie auch in speziellen Wertstofftonnen alle anderen Wertstoffe, die keine Verpackungen sind, wie zum Beispiel Geschirr aus Kunststoff, Kinderspielzeug, Bratpfannen, entsorgen (stoffgleiche Nichtverpackungen). Sonst müssen Sie diese in den Wertstoffhöfen abgeben oder mit dem Restmüll entsorgen. - Bioabfälle in die Biotonne.
- Über private Verwerterfirmen: bei großen, nicht haushaltsüblichen Mengen.
Teilweise organisieren auch Vereine die Sammlung von Altpapier/Pappe/Karton.
Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, wie beziehungsweise wo Sie in Ihrer Gemeinde die Wertstoffe entsorgen können.
Die meisten Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus. In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine und die Sammelarten.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung. Erkundigen Sie sich bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorger.
Für die Erfassung, Entsorgung und Verwertung von Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Verbunden, Glas oder Papier/Pappe/Karton hingegen sind die privatrechtlich organisierten dualen Systeme zuständig. Es entstehen keine gesonderten Kosten.
Bearbeitungsdauer
unterschiedlich
Hinweise
keine
Vertiefende Informationen
Korken sind wertvolle Abfälle und ein hochwertiger Rohstoff mit herausragenden Eigenschaften.
Eine Auflistung von Sammelstellen und weitere Informationen zur getrennten Sammlung von Korken finden Sie unter "Korken für Kork" auf den Internetseiten der Diakonie Kork.
Rechtsgrundlage
die jeweilige örtliche Satzung beziehungsweise für Verkaufsverpackungen das Verpackungsgesetz (VerpackG)
Freigabevermerk
08.07.2022 Umweltministerium Baden-Württemberg