Sie wollen ein Gewerbe anmelden oder haben eine Frage zum Kindergeld oder Ihrer Rente? Hier finden Sie die passenden Informationen.
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Barrierefrei ins Amt
Mit dem Wegweiser www.heidelberg.huerdenlos.de finden Sie Hinweise zur barrierefreien Zugänglichkeit der Ämter und Dienststellen der Stadt Heidelberg.
Wohnsitz anmelden
Wenn Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde ziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.
Onlineantrag und Formulare
- Alternativ - Anmeldung bei Ortswechsel Ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben, mit den Unterlagen bitte persönlich im Bürgeramt vorsprechen.
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzuges eines minderjährigen Kindes gem. § 22 BMG
- Fragebogen zur Feststellung der Hauptwohnung
- Melderecht - Hinweis zu den Widerspruchsrechten nach dem Bundesmeldegesetz
- Registration
-
Wohnungsgeberbestätigung - Melderecht
Muss bei jeder Anmeldung vorgelegt werden.
Zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres neuen Wohnorts
Meldebehörde ist
- die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder
- die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie ziehen um.
Verfahrensablauf
Um sich anzumelden, müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck.
Sie bekommen anschließend eine schriftliche Bestätigung in Form einer kostenlosen amtlichen Meldebestätigung.
Sie können Ihre Familienangehörigen ebenfalls anmelden, wenn diese mit Ihnen bisher in der gleichen Wohnung gewohnt haben und mit Ihnen umziehen.
Fristen
innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug
Erforderliche Unterlagen
Die Meldebehörde kann von Ihnen weitere Unterlagen verlangen. Dies sind in der Regel:
- Personalausweis und / oder Reisepass
- Ausweise der Familienangehörigen: Für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, müssen Sie die Geburtsurkunde vorlegen.
- Bescheinigung des Wohnungsgebers
Tipp: Sie können gleichzeitig mit der Wohnsitz-Anmeldung die Anschrift in Ihren Ausweisdokumenten aktualisieren lassen.
Kosten
keine
Hinweise
Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung schriftlich zu bestätigen. Legen Sie diese Bescheinigung der Meldebehörde vor. Die Bestätigung des Wohnungsgebers ist auch elektronisch möglich. In diesem Fall erhalten Sie ein Zuordnungsmerkmal, über das die Bestätigung abgewickelt wird.
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung für Ihre Unterlagen.
Vertiefende Informationen
Rechtsgrundlage
- § 17 Anmeldung, Abmeldung
- § 19 Mitwirkung des Wohnungsgebers
- § 23 Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht
- § 25 Mitwirkungspflichten der meldepflichtigen Person
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Freigabevermerk
11.01.2023; Innenministerium Baden-Württemberg