Logo www.service-bw.de - Ihre Verwaltung im Netz

Die Inhalte auf diesen Seiten stammen vom Serviceportal des Landes Baden-Württemberg und werden automatisch synchronisiert. Das Portal bietet die Möglichkeit, sich einen personalisierten Zugang einrichten und persönliche Dokumente sicher abzuspeichern, um sie jederzeit elektronisch verfügbar zu haben.

Symbolfoto Einfache Sprache
Barrierefrei ins Amt: Mit dem Wegweiser www.heidelberg.huerdenlos.de finden Sie Hinweise zur barrierefreien Zugänglichkeit der Ämter und Dienststellen der Stadt Heidelberg.
Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Justizvollzugsanstalt Rottweil

Beschreibung

Die Justizvollzugsanstalt Rottweil besteht aus der in Rottweil gelegenen Hauptanstalt sowie den Außenstellen Hechingen, Oberndorf und Villingen-Schwenningen. Im Jahr 2013 war die Anstalt mit durchschnittlich 123 Gefangenen belegt. Da alle Teilanstalten deutlich vor dem Ersten Weltkrieg errichtet wurden (Rottweil 1861, Hechingen 1876, Oberndorf 1909, Villingen-Schwenningen 1847) und die Haftplatzkapazitäten nicht mehr ausreichen, ist die Nutzung der alten, nicht funktionsgerechten Gebäude trotz umfangreicher Umbau- und Sanierungsmaßnahmen für zeitgemäße Vollzugszwecke problematisch. Längerfristig ist daher ein Neubau und die Aufgabe der Einheiten geplant. Derzeit stehen zur Betreuung und Behandlung der Inhaftierten rund 80 Personalstellen zur Verfügung. Dazu gehört die Arbeit in Unternehmer- und Versorgungsbetrieben, die etwa der Hälfte der Gefangenen angeboten werden kann. Die in Oberndorf inhaftierten Jugendlichen haben die Möglichkeit, die Schule zu besuchen. Da es an geeigneten Freizeit- und Sozialräumen mangelt, können insbesondere Sportveranstaltungen nur in bescheidenem Umfang durchgeführt werden. Ehrenamtliche Mitarbeiter bieten unterschiedliche Gesprächsgruppen an.

Hausanschrift

Hintere Höllgasse 1
78628 Rottweil
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit der Justizvollzugsanstalt Rottweil ergibt sich aus dem Vollstreckungsplan für das Land Baden-Württemberg. Für nähere Informationen klicken Sie bitte hier.