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Jugendhilfeplanung und Grundsatzaufgaben

Beschreibung

Jugendhilfeplanung

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) verfolgt das Ziel der Schaffung von Chancengerechtigkeit für Kinder und deren Familien. Es ist die Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe bei der Verwirklichung des Rechts auf Förderung der Entwicklung und Erziehung eines jeden jungen Menschen beizutragen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren zu schützen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu schaffen und gleichzeitig Eltern bei der Pflege und Erziehung zu unterstützen (vgl. § 1 SGB VIII). Hierzu hält das SGB VIII eine bedeutsame Anzahl von Leistungen vor. Die wirtschaftliche und soziale Entwicklung sowie das gesellschaftliche Bewusstsein sind Einflussfaktoren für die Ausgestaltung des SGB VIII. Somit wird die Gestaltung dynamisch und erfordert immer wieder prozesshaft, die sozialen Verhältnisse in den Blick zu nehmen und neu zu planen und zu regeln. In § 79 SGB VIII ist die Gewährleistungsverpflichtung sowie die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung für die Jugendhilfe geregelt. § 80 SGB VIII verpflichtet den öffentlichen Träger der Jugendhilfe zur Jugendhilfeplanung.

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des SGB VIII muss die Jugendhilfeplanung den Bestand an Angeboten und Diensten der Jugendhilfe feststellen, den Bedarf unter Berücksichtigung von Wünschen und Bedürfnissen der Zielgruppe ermitteln sowie die Maßnahmenplanung durchführen und fortschreiben.

 Aufgaben

  • Jugendhilfeplanung und Grundsatzaufgaben
    • Berichterstattung/Darstellung des aktuellen Bestandes
    • Bedarfsplanung
    • Maßnahmen-Planung
    • Verwaltung von Spendenmitteln
    • Gewährung von Zuwendungen/Zuschüssen der Abteilung Soziale Dienste
    • Verhandlung von Leistungs- und Entgeltvereinbarungen mit den örtlichen Trägern der Jugendhilfe
    • Datenverwaltung/Statistik
    • Qualitätsentwicklung und Netzwerkarbeit

Hausanschrift

Eppelheimer Str. 13
69115 Heidelberg
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Öffnungszeiten

Servicezeit

Dienstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag
13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Persönlicher Kontakt

Herr Maik Mühlbach
Raum 1.21
Aufgaben

Jugendhilfeplanung, Grundsatzaufgaben

Übergeordnete Dienststellen

Kinder- und Jugendamt