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Bestattungskosten

Beschreibung

In Deutschland besteht Bestattungspflicht. Als Angehörige/r einer verstorbenen Person müssen Sie - gemäß der gesetzlich geregelten Reihenfolge - für die Bestattung sorgen. Grundsätzlich tragen die Erben die Kosten der Beerdigung, nachrangig auch die unterhaltspflichtigen, ggf. auch die nach öffentlich-rechtlicher Vorschrift bestattungspflichtigen Angehörigen. Entstandene Kosten können Sie von den Erben oder sonst Zahlungspflichtigen einfordern, wenn Sie nicht zu diesem Personenkreis gehören.

Das Sozialamt übernimmt die erforderlichen Kosten einer Bestattung, soweit kein ausreichender Nachlass vorhanden ist und Ihnen diese als gesetzlich verpflichteter Person - abhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen - nicht zugemutet werden können.

Hausanschrift

Friedrich-Ebert-Platz 3
69117 Heidelberg
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Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit

Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr. Zusätzlich sind Termine nach Vereinbarung möglich.

Persönlicher Kontakt

Frau Tiedl

Sachgebietsleiterin

Raum 2.04
Aufgaben

Buchstabenrate: I - Q

Herr Aue
Raum 2.03
Aufgaben

Buchstabenrate: A - H

Herr Schaefer
Raum 2.03
Aufgaben

Buchstabenrate: R - Z

Übergeordnete Dienststellen

Amt für Soziales und Senioren