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Behördenwegweiser

Kommunaler Ordnungsdienst, Versammlungsrecht, Polizeirecht, Häusliche Gewalt

Beschreibung

- Kommunaler Ordnungsdienst (KOD)

- Entgegennahme und Bearbeitung der Anmeldungen von Versammlungen/Demonstrationen (Merkblatt zum Versammlungsrecht)

- Maßnahmen zum Schutz vor Häuslicher Gewalt

Hausanschrift

Bergheimer Str. 69
69115 Heidelberg
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Persönlicher Kontakt

N. N.

Sachgebietsleitung Kommunaler Ordnungsdienst (KOD), Versammlungsrecht und häusliche Gewalt

Gebäude Bergheimer Str. 69, 69115 Heidelberg
Raum 4.01
Aufgaben

Kommunaler Ordnungsdienst, Versammlungsrecht und häusliche Gewalt

 

Damit wir Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten können bitten wir die Funktionspostfächer versammlungen@heidelberg.de oder haeuslichegewalt@heidelberg.de zu nutzen.

Susan Reinhardt

Stellvertretende Sachgebietsleitung Kommunaler Ordnungsdienst (KOD), Versammlungsrecht und häusliche Gewalt

Gebäude Bergheimer Str. 69, 69115 Heidelberg
Raum 4.01
Aufgaben

Kommunaler Ordnungsdienst, Versammlungsrecht und häusliche Gewalt

 

 

Damit wir Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten können bitten wir die Funktionspostfächer versammlungen@heidelberg.de oder haeuslichegewalt@heidelberg.de zu nutzen.

Elena Christof

Sachbearbeitung Versammlungsrecht und häusliche Gewalt

 

 

Gebäude Bergheimer Str. 69, 69115 Heidelberg
Raum 4.05
Aufgaben

Versammlungsrecht und häusliche Gewalt

 

Damit wir Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten können bitten wir die Funktionspostfächer versammlungen@heidelberg.de oder haeuslichegewalt@heidelberg.de zu nutzen.

Frau Nicole Furthmüller

Sachbearbeitung Versammlungsrecht, Kommunaler Ordnungsdienst (KOD) und häusliche Gewalt

Gebäude Bergheimer Str. 69, 69115 Heidelberg
Raum 4.01
Aufgaben

Versammlungsrecht, häusliche Gewalt und Kommunaler Ordnungsdienst (KOD)

 

 

Damit wir Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten können bitten wir die Funktionspostfächer versammlungen@heidelberg.de oder haeuslichegewalt@heidelberg.de zu nutzen.

Übergeordnete Dienststellen

Sicherheit und Ordnung

Formulare und Onlinedienste

  • Versammlung anmelden

    Alle haben das Recht, öffentliche Versammlungen und Aufzüge zu veranstalten und daran teilzunehmen. Wollen Sie eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel wie z.B. auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Wegen oder einen Aufzug veranstalten, müssen Sie dies rechtzeitig bei der zuständigen Behörde anmelden.