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Oberlandesgericht Karlsruhe

Beschreibung

Die Oberlandesgerichte sind auf Landesebene die höchsten Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit

Die Oberlandesgerichte sind auf Landesebene die höchsten Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit, also in Zivil- und Strafsachen.

Zivilsachen sind privatrechtliche Streitigkeiten, bei denen sich die Parteien als Privatpersonen (Bürger, Unternehmer oder auch staatliche Träger als Teilnehmer des Privatrechtsverkehrs) gegenüberstehen.

In Baden-Württemberg gibt es ein Oberlandesgericht in Karlsruhe und eines in Stuttgart. Die Bezirke der Oberlandesgerichte sind untergliedert in Landgerichtsbezirke und diese wiederum in Amtsgerichtsbezirke. Die Oberlandesgerichte entscheiden in erster Linie über Rechtsmittel gegen Entscheidungen der unteren Instanzen aus ihrem Bezirk.

Die Zuständigkeitsbereiche der Oberlandesgerichte sind in verschiedene Senate gegliedert:

  • Die Zivilsenate entscheiden hauptsächlich über Berufungen und Beschwerden gegen Urteile und Beschlüsse der Landgerichte.
  • Die Familiensenate sind zuständig für Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Amtsgerichte in Familien- und Kindschaftssachen.
  • Die Strafsenate entscheiden insbesondere über Revisionen gegen Urteile der Amtsgerichte und gegen Rechtsmittelentscheidungen der Landgerichte sowie über Beschwerden gegen Beschlüsse der Landgerichte und über Haftprüfungen.
  • Die Bußgeldsenate entscheiden über Rechtsbeschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte in Bußgeldsachen.

Eine besondere erstinstanzliche Zuständigkeit in Staatsschutzsachen, beispielsweise bei Landesverrat oder Straftaten mit terroristischem Hintergrund, ist bei einem Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart für das ganze Land konzentriert.

Da das Grundgesetz die Unabhängigkeit der Rechtsprechung garantiert, unterliegen die Richter keiner Rechts- oder Fachaufsicht. Entscheidungen der Oberlandesgerichte können daher nur im Rahmen der von den Gesetzen vorgesehenen Rechtsmittel vom Bundesgerichtshof auf ihre Richtigkeit überprüft werden.

Neben den Aufgaben der Rechtsprechung sind den Oberlandesgerichten auch Aufgaben der Justizverwaltung übertragen, wie ein Teil der Personalverwaltung. Die Verwaltungsabteilungen nehmen dadurch in der Justizverwaltung die Stellung einer Mittelbehörde ein. Die Präsidenten der Oberlandesgerichte sind in Baden-Württemberg zudem zuständig für die Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen, beispielsweise bei einer Scheidung.



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