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Barrierefrei ins Amt
Mit dem Wegweiser www.heidelberg.huerdenlos.de finden Sie Hinweise zur barrierefreien Zugänglichkeit der Ämter und Dienststellen der Stadt Heidelberg.
Stadtplanungsamt
Beschreibung
- Städtebauliche Planung: Rahmenpläne, Satzungen, Wettbewerbe, Stadtgestaltung, Gestaltungspläne, planungsrechtliche und stadtgestalterische Stellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren
- Betreuung von Planfeststellungsverfahren anderer Fachbehörden
- Aufstellung von verbindlichen Bauleitplänen (Bebauungsplanverfahren)
- Öffentlichkeitsbeteiligung zu Bebauungsplanverfahren
- Rechtskräftige Bebauungspläne - Sicherung der Bauleitplanung: Veränderungssperren, Fortschreibung Flächennutzungsplan
- Städtebauliche Leitpläne
- Modell Räumliche Ordnung (räumliche und visuelle Umsetzung der Ziele des Stadtentwicklungsplans)
- Dichteplan
- Freiflächenstrukturkonzept
- Beratung privater Bauträger zu stadtgestalterischen und Baurechtsfragen
- Projektmanagement für Großprojekt
- Betreuung gutachterlicher Auftragsarbeiten
- Mitwirkung bei Bodenverkehrsgenehmigungen, Entschädigungen
- Vorbereitende Untersuchungen und Durchführungsaufgaben nach dem Baugesetzbuch zur Feststellung der Voraussetzungen für die Einleitung von Sanierungs- und EntwicklungsmaßnahmenVertretung der Stadt in Arbeitsgemeinschaften und Fachtagungen des Deutschen Städtetages
- Veranlagung von Erschließungsbeiträgen Städtebauliche Verträge gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB)
- Veranlagung von Abwasserbeiträgen
- Durchführungsverträge zu vorhabenbezogenen Bebauungsplänen gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB)
- Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a-c Baugesetzbuch (BauGB)
- Geschäftsführung Stadtentwicklungs- und Bausschuss
- Städtebauliche Verträge in Form von Erschließungsverträgen gemäß § 124 Baugesetzbuch (BauGB)
Kontakt
Zuständigkeit
Das Stadtplanungsamt bereitet durch die Erarbeitung von Grundlagen und Konzepten die Entscheidungen des Gemeinderates zur Stadtplanung und -gestaltung vor und setzt diese durch die vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung sowie Gestaltungskonzepte und Satzungen um.
Das Stadtentwicklungsprojekt Bahnstadt sowie die Entwicklung der Konversionsflächen werden planerisch federführend im Stadtplanungsamt betreut.