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Piktogramm mit einem Rollstuhlfahrer.

Barrierefrei ins Amt
Mit dem Wegweiser www.heidelberg.huerdenlos.de finden Sie Hinweise zur barrierefreien Zugänglichkeit der Ämter und Dienststellen der Stadt Heidelberg.

Behördenwegweiser

Stadtplanungsamt

Beschreibung

 

  • Städtebauliche Planung: Rahmenpläne, Satzungen, Wettbewerbe, Stadtgestaltung, Gestaltungspläne, planungsrechtliche und stadtgestalterische Stellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren
  • Betreuung von Planfeststellungsverfahren anderer Fachbehörden
  • Aufstellung von verbindlichen Bauleitplänen (Bebauungsplanverfahren)
    - Öffentlichkeitsbeteiligung zu Bebauungsplanverfahren
    - Rechtskräftige Bebauungspläne 
  • Sicherung der Bauleitplanung: Veränderungssperren, Fortschreibung Flächennutzungsplan
  • Städtebauliche Leitpläne
  • Modell Räumliche Ordnung (räumliche und visuelle Umsetzung der Ziele des Stadtentwicklungsplans)
  • Dichteplan
  • Freiflächenstrukturkonzept
  • Beratung privater Bauträger zu stadtgestalterischen und Baurechtsfragen
  • Projektmanagement für Großprojekt
  • Betreuung gutachterlicher Auftragsarbeiten
  • Mitwirkung bei Bodenverkehrsgenehmigungen, Entschädigungen
  • Vorbereitende Untersuchungen und Durchführungsaufgaben nach dem Baugesetzbuch zur Feststellung der Voraussetzungen für die Einleitung von Sanierungs- und EntwicklungsmaßnahmenVertretung der Stadt in Arbeitsgemeinschaften und Fachtagungen des Deutschen Städtetages
  • Veranlagung von Erschließungsbeiträgen Städtebauliche Verträge gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB)
  • Veranlagung von Abwasserbeiträgen
  • Durchführungsverträge zu vorhabenbezogenen Bebauungsplänen gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB)
  • Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a-c Baugesetzbuch (BauGB)
  • Geschäftsführung Stadtentwicklungs- und Bausschuss
  • Städtebauliche Verträge in Form von Erschließungsverträgen gemäß § 124 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Kontakt

Telefon 06221 58-23000 und 58-23010
Fax 06221 58-46 23 000

Zuständigkeit

Das Stadtplanungsamt bereitet durch die Erarbeitung von Grundlagen und Konzepten die Entscheidungen des Gemeinderates zur Stadtplanung und -gestaltung vor und setzt diese durch die vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung sowie Gestaltungskonzepte und Satzungen um.

Das Stadtentwicklungsprojekt Bahnstadt sowie die Entwicklung der Konversionsflächen werden planerisch federführend im Stadtplanungsamt betreut.

 

Persönlicher Kontakt

Frau Annette Friedrich
Amtsleiterin

Übergeordnete Dienststellen

Dezernat II