Die Stadt Heidelberg unterstützt ihre Bürgerinnen und Bürger in fast allen Lebenslagen.
Die Inhalte auf diesen Seiten stammen vom Serviceportal des Landes Baden-Württemberg und werden automatisch synchronisiert. Das Portal bietet die Möglichkeit, sich einen personalisierten Zugang einrichten und persönliche Dokumente sicher abzuspeichern, um sie jederzeit elektronisch verfügbar zu haben.

Barrierefrei ins Amt
Mit dem Wegweiser www.heidelberg.huerdenlos.de finden Sie Hinweise zur barrierefreien Zugänglichkeit der Ämter und Dienststellen der Stadt Heidelberg.
Finanzielle und sonstige Wohnhilfen
In Zeiten steigender Mieten kann Wohnen schnell zur finanziellen Belastung werden. Besonders für kinderreiche Familien, Alleinerziehende oder ältere Menschen mit einer niedrigen Rente kann es schwierig sein, die Miete für eine angemessene Wohnung zu bezahlen.
Ihre Mietkosten werden berücksichtigt, wenn Sie folgende Sozialleistungen beziehen:
- Arbeitslosengeld II (oder Sozialgeld)
- Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt
- Kinder- und Jugendhilfe (sofern keine anderen Personen im Haushalt leben)
Auch bei Asylbewerbern und Asylbewerberinnen werden die Mietkosten berücksichtigt.
Wer nicht in diese Gruppen fällt, dessen Einkommen aber dennoch nicht ausreicht, die Kosten für angemessenes Wohnen zu tragen, hat folgende Möglichkeiten:
- Sofern Ihr Familieneinkommen eine gewisse Grenze (abhängig von der Anzahl der Personen, die zum Haushalt gehören) nicht überschreitet, können Sie einen Wohnberechtigungsschein beantragen. Dieser ist Voraussetzung für den Bezug einer kostengünstigen Sozialmietwohnung. Er verleiht aber keinen Anspruch auf Bezug einer solchen Wohnung.
- Wenn Sie in Ihrem eigenen Wohnraum oder zur Miete wohnen, können Sie Wohngeld in Form eines Mietzuschusses oder Lastenzuschusses beantragen.
Zugehörige Leistungen
Freigabevermerk
09.02.2023; Sozialministerium Baden-Württemberg