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Leistungen

Baustelle einrichten (Sondernutzung)

Für das Aufstellen von Baukränen, Bauzäunen, Containern, Gerüsten und sonstigen Baumaterialien im öffentlichen Verkehrsraum benötigen Sie grundsätzlich eine Erlaubnis.

Das Gleiche gilt für das Aufstellen von Halteverbotsschildern bei Umzügen oder ähnlichen Anlässen.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

-

Verfahrensablauf

-

Fristen

Bitte stellen Sie Ihren Antrag spätestens zwei Wochen vor der beabsichtigten Maßnahme.

Erforderliche Unterlagen

Antragsformular

Kosten

Siehe Gebührensatzung.

Bearbeitungsdauer

Bis zu vier Wochen.

Hinweise

Mit der Maßnahme darf vor Erteilung der beantragten verkehrsrechtlichen Anordnung nicht begonnen werden.

Sollte die Maßnahme nach Ablauf der Genehmigungsdauer noch nicht beendet sein, ist um die Verlängerung der Erlaubnis zu ersuchen.

Rechtsgrundlage

§45 und §46 StVO

Freigabevermerk

Stadt Heidelberg - 13.10.2021