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Barrierefrei ins Amt
Mit dem Wegweiser www.heidelberg.huerdenlos.de finden Sie Hinweise zur barrierefreien Zugänglichkeit der Ämter und Dienststellen der Stadt Heidelberg.
Container aufsstellen
Gem. § 32 Abs. 1 StVO ist es verboten Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen. Zur Straße gehören neben der Fahrbahn auch der Rad- und/oder Gehweg sowie evtl. vorhandene Park- und Seitenstreifen.
Wenn Sie die öffentliche Verkehrsfläche zum Aufstellen eines Containers für einen begrenzten Zeitraum in Anspruch nehmen möchten, müssen sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO beantragen.
Onlineantrag und Formulare
Leistungsdetails
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Vor der Containerstellung muss ein Antrag auf Genehmigung bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Der Container darf erst aufgestellt werden, nachdem die zuständige Behörde eine Genehmigung erteilt hat.
Sie erhalten im Zuge einer Genehmigung eine Rechnung auf dem Postweg.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Ein geeigneter Lageplan, dem der Ort der Containerstellung zu entnehmen ist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit für vollständig mit allen notwendigen Unterlagen eingereichte Anträge beträgt zwei Wochen.
Zur schnelleren Abwicklung kann die Erlaubnis auch persönlich während der Öffnungszeiten im Amt für Mobilität beantragt werden.
Hinweise
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte folgenden Dokumenten:
- Satzung der Stadt Heidelberg über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen
- Gebührenverzeichnis zur Sondernutzungssatzung
Rechtsgrundlage
§ 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO sowie Satzung der Stadt Heidelberg über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen.