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Soziales Entschädigungsrecht
Die Soziale Entschädigung umfasst: Kriegsopfer, Opfer von Gewalttaten, Wehr- und Zivildienstbeschädigte, Impfgeschädigte, Personen, die nach dem 8. Mai 1945 in der sowjetischen Besatzungszone, im sowjetisch besetzten Sektor von Berlin oder in den in §1 Abs. 2 Nr. 3 des Bundesvertriebenengesetzes genannten Gebieten aus politischen Gründen inhaftiert wurden und dadurch gesundheitlich beeinträchtigt worden sind, Personen, die aufgrund von SED-Unrechtsmaßnahmen haft- und verfolgungsbedingte Gesundheitsschäden erlitten haben, die noch heute fortdauern.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
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Verfahrensablauf
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Erforderliche Unterlagen
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Kosten
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Freigabevermerk
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, 03.03.2009