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Grundstück - Grenzfeststellung
Wenn Sie Ihr Grundstück teilen oder bebauen wollen oder aus anderen Gründen eine exakte Feststellung der Grundstücksgrenzen benötigen, müssen Sie das Grundstück vermessen lassen. Die Ergebnisse der Vermessungen werden dann in das Liegenschaftskataster eingetragen. Dort wird die Lage der Grenzpunkte genau festgelegt.
Zuständige Stelle
- die untere Vermessungsbehörde beim Landratsamt,
- oderöffentlich bestellte Vermessungsingenieure
Leistungsdetails
Verfahrensablauf
Einen Antrag auf Grenzfeststellung oder Grenzvorweisung müssen Sie bei der zuständigen Vermessungsbehörde oder bei einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur stellen.
Im Antrag müssen Sie das entsprechende Flurstück angeben und kennzeichnen welche Grenzpunkte festgestellt und abgemarkt oder vorgewiesen werden sollen.
Erforderliche Unterlagen
- Plan, in welchem die festzustellenden oder vorzuweisenden Grenzpunkte gekennzeichnet sind.
Kosten
Für die Durchführung der Grenzfeststellung oder Grenzvorweisung werden Gebühren nach der Gebührenverordnung in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis erhoben.
Die Höhe der Gebühr ist abhängig von der Anzahl der festzustellenden bzw. vorzuweisenden Grenzpunkte und vom Bodenwert.