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Leistungen

Wasserrecht

Im Zuge der Verwaltungsreform wurden auf die Städte verschiedene Aufgaben auf dem Gebiet des Wasserrechts übertragen. Es handelt sich dabei um die Festsetzung von Gewässerrandstreifen, Gewässernachbarrecht, Zwangsverpflichtungen zum Durchleiten von Ver- und Entsorgungsleitungen über private Grundstücke, die wasserrechtliche Beurteilung von Kleinkläranlagen, sowie die Genehmigung von Anlagen in, über und an Gewässern.

Für die übrigen Angelegenheiten bleibt das Landratsamt Heidenheim zuständig.

Zuständige Stelle

Stadtverwaltung Giengen

Leistungsdetails

Freigabevermerk

Stadt Giengen, 21.09.2009/JS