Logo www.service-bw.de - Ihre Verwaltung im Netz

Die Inhalte auf diesen Seiten stammen vom Serviceportal des Landes Baden-Württemberg und werden automatisch synchronisiert. Das Portal bietet die Möglichkeit, sich einen personalisierten Zugang einrichten und persönliche Dokumente sicher abzuspeichern, um sie jederzeit elektronisch verfügbar zu haben.

Symbolfoto Einfache Sprache
Barrierefrei ins Amt: Mit dem Wegweiser www.heidelberg.huerdenlos.de finden Sie Hinweise zur barrierefreien Zugänglichkeit der Ämter und Dienststellen der Stadt Heidelberg.

Sie wollen ein Gewerbe anmelden oder haben eine Frage zum Kindergeld oder Ihrer Rente? Hier finden Sie die passenden Informationen.

Leistungen

Vergnügungsteuer

Die Vergnügungsteuer ist eine der kleinen, örtlichen Verbrauchs- und Aufwandsteuern, die eine Gemeinde durch eigenes Satzungsrecht ausgestalten kann. Sie dient zum einen der Einnahmeerzielung, zum anderen kann und darf mit dieser Steuer auch eine Eindämmung bestimmter Aktivitäten verbunden sein.

 

Aus Gründen der Steuergerechtigkeit wird die Vergnügungsteuer umsatzbezogen erhoben (20 % der Bruttokasse) und nicht mehr wie früher nach dem Stückzahlmaßstab. Die Steuerpflichtigen haben die Steuer selbst zu berechnen und zu bezahlen und zwar jeweils bis zum 15. des Folgemonats für das abgelaufene Quartal (sogenanntes Steueranmeldungsverfahren analog der Umsatzsteuer).

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie sind eine steuerpflichtige Person.

Verfahrensablauf

-

Fristen

Einzureichen innerhalb einer Woche nach Inbetriebnahme/ Entfernung eines Gerätes

Erforderliche Unterlagen

Formular über die Erst-/ Änderungsmeldung nach § 10 Abs. 1 der Vergnügungsteuersatzung

Kosten

keine

Hinweise

keine

Freigabevermerk

Stadt Heidelberg - 04.09.2023