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Sie wollen ein Gewerbe anmelden oder haben eine Frage zum Kindergeld oder Ihrer Rente? Hier finden Sie die passenden Informationen.
Problemstoffe aus Privathaushalten entsorgen
Zu den Problemstoffen zählen
- Abbeizmittel,
- Abflussreiniger,
- Farben,
- Lacke,
- Klebestoffe,
- Laugen,
- Säuren,
- Chemikalien wie Fotochemikalien,
- Altöl,
- Pflanzenschutzmittel und Düngemittel,
- Putz- und Reinigungsmittel,
- Akkus, Batterien,
- Energiesparlampen und vieles mehr
die Sie nicht mehr benötigen oder unbrauchbar geworden sind.
Sie müssen Sie sie getrennt vom Hausmüll entsorgen.
Zuständige Stelle
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Persönlicher Kontakt
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie möchten Problemstoffe entsorgen.
Verfahrensablauf
Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, wie und wo Sie Problemstoffe oder Sonderabfälle entsorgen können. Jede Kommune handhabt das unterschiedlich.
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung. Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.
Sonstiges
Stammen die "gefährlichen Abfälle" aus Gewerbe und Industrie, dann müssen Sie das Nachweisverfahren nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz durchführen.
Vertiefende Informationen
Informationen des Umweltministeriums zur Entsorgung von Batterien und Akkus, CDs und DVDs sowie alten Medikamenten.
Auskünfte erteilt auch die Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH, Tel. 0711 - 9519610.
Rechtsgrundlage
die jeweilige örtliche Satzung
Formulare und Onlinedienste
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat dessen ausführliche Fassung am 30.09.2019 freigegeben.