Logo www.service-bw.de - Ihre Verwaltung im Netz

Die Inhalte auf diesen Seiten stammen vom Serviceportal des Landes Baden-Württemberg und werden automatisch synchronisiert. Das Portal bietet die Möglichkeit, sich einen personalisierten Zugang einrichten und persönliche Dokumente sicher abzuspeichern, um sie jederzeit elektronisch verfügbar zu haben.

Symbolfoto Einfache Sprache
Barrierefrei ins Amt: Mit dem Wegweiser www.heidelberg.huerdenlos.de finden Sie Hinweise zur barrierefreien Zugänglichkeit der Ämter und Dienststellen der Stadt Heidelberg.

Sie wollen ein Gewerbe anmelden oder haben eine Frage zum Kindergeld oder Ihrer Rente? Hier finden Sie die passenden Informationen.

Leistungen

Abfallentsorgung/Müllabfuhr

Die Abfallbeseitigung und -verwertung in Baden-Württemberg ist Aufgabe der Stadt- und Landkreise, die für ihr Gebiet jeweils unterschiedliche Regelungen getroffen haben.

Tipp: Über das für Ihre Stadt geltende System und die einzelnen Bestimmungen können Sie sich auf den Internetseiten Ihrer Abfallbehörde näher informieren. Dazu gehören Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (vorgeschriebene Größen, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender und Abfallarten. Auskünfte und Beratung erhalten Sie auch schriftlich oder telefonisch.

Bei Wegzug aus dem Einzugsgebiet der Abfallbehörde werden von der bisher zuständigen Abfallbehörde zuviel bezahlte Müllgebühren zurückerstattet.

Unterschieden werden muss zwischen Müll aus privaten Haushalten und gewerblichem Müll, für den es Sonderregelungen gibt. Auch gibt es für viele Müllarten besondere Bestimmungen (z.B. Altpapier, Glas, Batterien, Elektrogeräte). Auskünfte erteilt die zuständige Stelle.

Onlineantrag und Formulare

Leistungsdetails

Verfahrensablauf

Sie sind verpflichtet, einen Müllbehälter für Restmüll und Bioabfall pro Grundstück vorzuhalten. Bioabfälle aus privten Haushalten können auch auf Antrag auf dem eigenen Grundstück oder einem Grundstück in unmittelbarer Nähe selbst kompostiert werden. Dann entfällt die Verpflichtung für eine Bioabfalltonne. Grundstücke, die angrenzend oder unmittelbar gegenüber liegen, können eine gemeinschaftliche Nutzung der Abfallbehälter beantragen.
Eine An-, Um- oder Abmeldung von Abfallbehältern kann formlos, muss aber schriftlich durch die oder den Eigentümer/in oder dessen Beauftragten erfolgen.

Fristen

Die Abfallbehälter müssen mindestens zwei Wochen vor der Entstehung der Abfälle beantragt werden.

Kosten

Die Höhe der Abfallgebühren wird von der Stadt Heidelberg durch die Satzung festgelegt.

Bearbeitungsdauer

Die Abfallbehälter müssen mindestens zwei Wochen vor der Entstehung der Abfälle beantragt werden.

Rechtsgrundlage

örtliche Satzung