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Barrierefrei ins Amt
Mit dem Wegweiser www.heidelberg.huerdenlos.de finden Sie Hinweise zur barrierefreien Zugänglichkeit der Ämter und Dienststellen der Stadt Heidelberg.
Wohnungsnotfälle
Die Fachstelle für Wohnungsnotfälle bewilligt zur Abwendung einer drohenden Obdachlosigkeit die Unterbringung in einer öffentlichen Unterkunft. Dieses Angebot gilt auch für Menschen, deren Wohnung nicht erhalten werden konnte und die kurzfristig eine Unterbringung benötigen. Wohnungsnotfälle können jedoch gesellschaftsbedingt in nahezu allen Bevölkerungsschichten auftreten. Ein Wohnungsnotfall ist nämlich nicht nur beim drohenden Verlust der Wohnung (Kündigung/ Räumungsklage oder Zwangsräumung wegen Eigenbedarf, Mietrückstand oder mietwidrigem Verhalten) oder Obdachlosigkeit gegeben. Auch eine Krankheit/Gebrechlichkeit, eine Änderung der Familienkonstellation, kann dazu führen, dass die bisherige Wohnung aufgegeben werden muss und eine andere Wohnung erforderlich wird. Auch bei der Lösung dieser Probleme ist die Fachstelle für Wohnungsnotfälle behilflich.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
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Verfahrensablauf
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Erforderliche Unterlagen
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Freigabevermerk
Stadt Heidelberg - 22.09.2009