Logo www.service-bw.de - Ihre Verwaltung im Netz

Die Inhalte auf diesen Seiten stammen vom Serviceportal des Landes Baden-Württemberg und werden automatisch synchronisiert. Das Portal bietet die Möglichkeit, sich einen personalisierten Zugang einrichten und persönliche Dokumente sicher abzuspeichern, um sie jederzeit elektronisch verfügbar zu haben.

Symbolfoto Einfache Sprache
Barrierefrei ins Amt: Mit dem Wegweiser www.heidelberg.huerdenlos.de finden Sie Hinweise zur barrierefreien Zugänglichkeit der Ämter und Dienststellen der Stadt Heidelberg.

Sie wollen ein Gewerbe anmelden oder haben eine Frage zum Kindergeld oder Ihrer Rente? Hier finden Sie die passenden Informationen.

Leistungen

Zuschuss Semesterticket

Die Stadt Heidelberg bezuschusst seit 2014 das Semesterticket des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN). Damit können Heidelberger Studierende, die ihr Semesterticket im Internet kaufen, Geld sparen: Für ein online gekauftes Semesterticket bekommen sie einen Rabatt von derzeit 2,50 Euro. Der Ticketpreis reduziert sich dadurch von derzeit 170 Euro auf 167,50 Euro. Auch in den nächsten fünf Jahren soll die Bezuschussung des Online-Semestertickets fortgesetzt werden: Das hat der Gemeinderat am 21. November 2019 einstimmig beschlossen.

Onlineantrag und Formulare

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Studierende von diesen Heidelberger Hochschulen können den Rabatt nutzen:

  • Universität Heidelberg
  • Hochschule für jüdische Studien Heidelberg
  • Hochschule für Kirchenmusik Heidelberg
  • Hochschule Fresenius Heidelberg
  • Pädagogische Hochschule Heidelberg
  • SRH Hochschule Heidelberg
  • Schiller International University
  • Hochschule für Internationales Management Heidelberg
  • Internationale Berufsakademie der F + U-Gruppe
  • Berufsförderungswerk/SRH Berufliche Reha/SRH Hochschule Heidelberg

Verfahrensablauf

Sie müssen den ausgefüllten Antrag an das Bürger- und Ordnungsamt schicken oder dort abgeben.

Fristen

-

Erforderliche Unterlagen

Ein ausgefüllter Antrag "Semesterticket - Antrag auf Erstattung".

Kosten

Die Kosten werden Ihnen von der zuständigen Stelle mitgeteilt.

Hinweise

Rabattiertes Semesterticket nur online erhältlich

Das rabattierte Semesterticket ist über die Online-Ticket-Shops der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) und der DB Regio AG erhältlich: http://www.vrn.de/semester-ticket. Der Zuschuss wird im Rahmen des Bestellvorgangs direkt vom regulären Ticketpreis abgezogen. Voraussetzung für den Kauf ist eine gültige Immatrikulation an einer der genannten Hochschulen. Das Online-Semesterticket ist personalisiert und nicht übertragbar, Umtausch oder Rückgabe sind nicht möglich. Der Rabatt gilt ausschließlich für online erworbene Semestertickets, an den Verkaufsstellen gilt der reguläre Ticketpreis. Neben dem Online-Ticket zum Ausdrucken („Print at home“) ist auch der Kauf durch In-App-Bestellung für Inhaberinnen und Inhaber der „rnv/VRN Handy-Ticket“-App oder der „VRN-Ticket"-App möglich.

Das Semesterticket gilt im östlichen VRN-Gebiet bis zur Westpfalz-Grenze in allen Bussen und Bahnen (DB: RE, RB und S-Bahn) jeweils in der 2. Klasse, in allen Ruftaxilinien, in der Heidelberger Bergbahn, in den Übergangsbereichen zu den benachbarten Verkehrsverbünden KVV, HNV, RMV, RNN und VVM sowie zur Durchquerung im Übergangsbereich zum VAB (mit Umstieg in Miltenberg).

 

Städtischer Zuschuss wird jährlich angepasst

Der städtische Zuschuss soll wie bisher jährlich angepasst werden: Ab dem Sommersemester 2020 wird er drei Euro pro online gekauftem Semesterticket betragen, ab dem Sommersemester 2021 sind es 3,50 Euro, bis hin zu fünf Euro im Sommersemester 2024. Die Stadt wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen entsprechenden Ergänzungsvertrag mit der Rhein-Neckar Verkehr (rnv) GmbH, der Deutschen Bahn (DB Regio AG) und dem Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) GmbH schließen. Der aktuelle Zuschussvertrag endete offiziell mit dem Sommersemester 2019. Die Verwaltung hat durch einen entsprechenden Ergänzungsvertrag sichergestellt, dass der Zuschuss im laufenden Wintersemester 2019/2020 gewährt werden kann.

Rechtsgrundlage

-

Freigabevermerk

-