Neue Corona-Verordnung des Landes gilt ab 1. Juli 2020

Ab dem 1. Juli gilt eine neue Corona-Verordnung in Baden-Württemberg. Die wichtigsten Veränderungen:

  • Die bekannten Regelungen zu Abstand und Maskenpflicht bleiben bestehen.
  • Im öffentlichen Raum dürfen sich nun genau wie im privaten Raum 20 Personen treffen. Die neue Verordnung unterscheidet dann nicht mehr zwischen privaten und öffentlichen Räumen.
  • Bei privaten Veranstaltungen mit nicht mehr als 100 Teilnehmenden ist kein Hygienekonzept mehr nötig. Dies gilt etwa für Geburtstags- oder Hochzeitsfeiern, Taufen und Familienfeiern.
  • Veranstaltungen mit bis zu 250 Personen sind möglich, wenn den Teilnehmenden für die gesamte Dauer der Veranstaltung feste Sitzplätze zugewiesen werden. Also etwa Kulturveranstaltungen, Vereinstreffen oder Mitarbeiterversammlungen. Ab dem 1. August sind Veranstaltungen mit weniger als 500 Personen wieder erlaubt.
  • Untersagt sind weiterhin Tanzveranstaltungen mit Ausnahme von Tanzaufführungen sowie Tanzunterricht und –proben sowie (bis zum 31. Oktober) alle Veranstaltungen mit über 500 Teilnehmenden.
  • Clubs und Diskotheken dürfen weiterhin nicht öffnen. Auch Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen müssen geschlossen bleiben.