Über 2000 Menschen haben im Zentralen Impfzentrum (ZIZ) Heidelberg und über die Mobilen Impfteams (MIT) bereits die erste Schutzimpfung gegen das Coronavirus erhalten

Gesundheitsamt ist nicht für die Terminvergabe zuständig

„Wir sind mit dem Start der Schutzimpfungen gegen das Coronavirus im Zentra-len Impfzentrum und durch die Mobilen Impfteams sehr zufrieden. Es gab aus unserer Sicht keine größeren Probleme, was die Abläufe im ZIZ oder durch die MIT in den Alten- und Pflegeeinrichtungen betrifft“, zieht die Gesundheitsdezer-nentin des Rhein-Neckar-Kreises, Doreen Kuss, ein positives Zwischenfazit des Starts der Impfkampagne am Sonntag, 27. Dezember.

Mobiles Impfteam beim Verladen am ZIZ.
Mobiles Impfteam beim Verladen am ZIZ. (Foto: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis)

Stand heute Nachmittag (Mittwoch, 30. Dezember), sind bereits über 2000 Menschen durch das Personal des ZIZ bzw. die dort angeschlossenen Mobilen Impfteams geimpft worden. Momentan gibt es fünf MIT im ZIZ Heidelberg – sie sind neben Einrichtungen im Rhein-Neckar-Kreis und im Stadtgebiet Heidelberg auch für die Impfungen in Alten- und Pflegeeinrichtungen im Neckar-Odenwald-Kreis und im nördlichen Landkreis Karlsruhe zuständig. Insgesamt sind es 159 Einrichtungen, die für einen Einsatz der MIT des ZIZ Heidelberg vorgesehen sind. Gleich nach Bekanntwerden der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut hatte das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises Einrichtungen in der Region kontaktiert, in der Personen mit der höchsten Priorität leben bzw. arbeiten. Wann welche Einrichtung an der Reihe ist, hängt von den Rückmeldungen der Einrichtungen bzw. der Terminkoordination und der Verfügbarkeit des Impfstoffes ab. Bis einschließlich Donnerstag, 31. Dezember, wurden bereits elf Termine zur Impfung in stationären Einrichtungen fest vereinbart.

„Ich danke allen Beteiligten, die nicht nur in einem wahren Kraftakt das ZIZ an den Start gebracht haben, sondern vor allem auch an den Weihnachtsfeiertagen gearbeitet haben, um sofort nach der Anlieferung der ersten Tranche Impfstoff mit den Impfungen beginnen zu können“, so Dezernentin Kuss. Natürlich laufe bei einem solchen Mammutprojekt nicht von Anfang an alles rund. Alle seien aber natürlich bestrebt, die Prozesse rund um die Impfungen laufend und schnellstmöglich zu optimieren.
 
Dass etwa bei der Terminvergabe die zentrale Telefonnummer 116 117 teilweise nur schwer zu erreichen ist, hat das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises sehr wohl mitbekommen. In diesem Zusammenhang stellt Amtsleiter Dr. Rainer Schwertz klar: „In Baden-Württemberg erfolgt die Anmeldung zur Coronaschutzimpfung ausschließlich online über www.impfterminservice.de oder über die Hotline unter der Nummer 116 117. Wir können selbst keine Termine vergeben und bitten daher alle Bürgerinnen und Bürger, bei Fragen zur Impfung und Impfterminen die 116 117 und nicht unsere Corona-Hotline zu wählen.“

Die Mitarbeitenden im Gesundheitsamt arbeiten weiterhin an der Belastungsgrenze. So hat es alleine in den vergangenen zwei Wochen, also seit dem erneuten harten Lockdown, im Landkreis und der Stadt Heidelberg insgesamt 2869 Neuinfektionen gegeben – das sind 20 Prozent aller Fälle seit Beginn der Pandemie im Februar. Besorgniserregend ist die Tatsache, dass sich unter den momentan 1447 aktiven Fällen (Personen, die positiv getestet sind und sich deshalb in Quarantäne befinden) rund 300 Menschen befinden, die älter als 80 Jahre sind. Immerhin hat sich zwischenzeitlich die Zahl der Kontaktpersonen der Kategorie I deutlich verringert. Der Höchststand war am 21. November mit 3687 Personen – aktuell sind es nur noch 996 Personen, die zu einem bestätigten Fall engen Kontakt hatten und sich deshalb in Quarantäne befinden.
 
„Trotz der Kontaktbeschränkungen verbreitet sich das Virus weiterhin – umso wichtiger ist es, dass sich möglichst viele Menschen impfen lassen, sobald Termine für sie zur Verfügung stehen“, sagt Dr. Rainer Schwertz aus ärztlicher Sicht. Der Leiter des Gesundheitsamtes betont, dass jeder zugelassene Impfstoff ein sehr umfangreiches Prüf- und Testverfahren erfordert. Die Bevölkerung könne sich darauf verlassen, dass die Präparate wirksam und sicher sind. „Wir erreichen das Ende der Pandemie und damit den Weg zurück in die Normalität nur über die Impfungen.“

Hintergründe zum Impfstoff

Aufbereitung des Impfstoffes
Aufbereitung des Impfstoffes. (Foto: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis)

Um welchen Impfstoff handelt es sich?
Der hier besprochene mRNA-COVID-19-Impfstoff (Comirnaty ®) ist ein gentechnisch hergestellter Impfstoff, der auf einer neuartigen Technologie beruht. Weitere mRNA-Impfstoffe werden geprüft, sind aber derzeit noch nicht zugelassen. mRNA (Boten-RNA oder messenger Ribonukleinsäure) ist die „Bauanleitung“ für jedes einzelne Eiweiß des Körpers und ist nicht mit der menschlichen Erb-information – der DNA – zu verwechseln. Im mRNA-Impfstoff gegen COVID-19 ist eine „Bauanleitung“ für einen einzigen Baustein des Virus (das sogenannte Spikeprotein) enthalten. Dieses Spikeprotein ist für sich alleine harmlos. Der Impfstoff ist somit nicht infektiös.
 
Die im Impfstoff enthaltene mRNA wird nicht ins menschliche Erbgut eingebaut, sondern im Körper nach einigen Tagen abgebaut. Dann wird auch kein Viruseiweiß mehr hergestellt. Die nach der Impfung vom eigenen Körper (in Muskelzellen an der Impfstelle und in bestimmten Abwehrzellen) gebildeten Spikeproteine werden vom Immunsystem als Fremdeiweiße erkannt, dadurch werden spezifische Abwehrzellen aktiviert: es werden Antikörper gegen das Virus sowie Abwehrzellen gebildet. So entsteht eine schützende Immunantwort. Für einen ausreichenden Impfschutz muss der Impfstoff zweimal im Abstand von drei Wochen verabreicht werden. Dabei wird der Impfstoff in den Oberarmmuskel gespritzt.
 
Wie wirksam ist die Impfung?
Der ausreichende Impfschutz beginnt sieben Tage nach der zweiten Impfung. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind etwa 95 von 100 geimpften Personen vor einer Erkrankung geschützt. Wie lange dieser Schutz anhält, ist derzeit noch nicht bekannt. Da der Schutz nicht sofort nach der Impfung einsetzt und auch nicht bei allen geimpften Personen vorhanden ist, ist es auch trotz Impfung notwendig, sich und die Umgebung zu schützen, indem die AHA + A + L-Regeln beachtet werden. Neben den bekannten AHA-Regeln (Abstand halten, Hygiene-Maßnahmen beachten, Alltagsmaske tragen) stehen die anderen beiden Buchstaben L (für regelmäßiges Lüften in geschlossenen Räumen) und das dritte „A“ für App (hiermit ist die Corona-Warn-App gemeint) als zwei weitere wichtige Bausteine im Kampf gegen das Coronavirus.

Weitere Informationen im Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen COVID-19 mit mRNA-Impfstoff des Robert-Koch-Instituts

Pressemitteilung des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis