So geht es für Unternehmen weiter im Fall einer Gasmangellage

Kein anderes Thema beschäftigt die Wirtschaft gerade so intensiv wie die drohende Gasmangellage. Viele Unternehmen in Heidelberg und der Region sind auf die Energieversorgung aus dieser Quelle angewiesen. Dabei stellen sich drängende Fragen, auf die die Stadtwerke Heidelberg Antworten geben, soweit dies aktuell möglich ist.

Eine Hand dreht an einem Heizungsregler.
Die Gasversorgung ist beeinträchtigt. (Symbolfoto: Stadt Heidelberg)

Was bedeutet es, wenn die Notfallstufe Gas ausgerufen werden sollte?

Das Ausrufen der Notfallstufe bedeutet noch nicht, dass die Gasversorgung automatisch eingeschränkt wird. Allerdings hat der Staat in dieser Phase die Möglichkeit einzugreifen und Anweisungen zu geben, wie stark die Gasverteilung zu reduzieren ist. Zuständig ist in erster Linie die Bundesnetzagentur. Daneben bleiben die Netzbetreiber für den Erhalt der Systemstabilität verantwortlich. Die Bundesnetzagentur hat auf eine Anfrage des Branchenverbands BdEW am 7. Juli 2022 geantwortet, dass sie in der Notfallstufe erst eingreifen wird, wenn die Fernleitungsnetzbetreiber – das sind die großen Gasnetzbetreiber, die unserem Verteilnetz vorgeschaltet sind – eine Unterspeisung des jeweiligen Netzgebietes nicht mehr verhindern können und somit die Systemstabilität gefährdet ist. Denkbar ist aber auch, dass die Bundesregierung bei Nicht-Erreichen der gewünschten Speicherfüllstände im Herbst schon früher Maßnahmen ergreift.

Bei welche Unternehmen könnten im Fall der Notfallstufe der Gasbezug eingeschränkt werden?

Die Bundesnetzagentur hat bereits im Vorfeld abgefragt, welches Abschaltpotenzial bei Großabnehmern mit technischen Anschlusskapazität von 10 Megawatt besteht. Das betrifft rund 2.500 Firmen.

Es ist jedoch möglich, dass auch weitere gewerbliche Kunden, die über eine registrierende Leistungsmessung abgerechnet werden, sogenannte RLM-Kunden, zur Reduktion ihrer Gasabnahme verpflichtet werden. Insgesamt zählen dazu alle gewerblichen Kunden mit einem jährlichen Gasverbrauch von mehr als 1,5 Mio. Kilowattstunden oder einer Ausspeiseleistung von mehr als 0,5 Megawatt. Die Stadtwerke Heidelberg haben praktisch alle diese Kunden in ihrem Versorgungsgebiet, direkt angesprochen. Sollte Ihr Unternehmen ein RLM-Kunde sein, stehen Ihnen die Stadtwerke Heidelberg Netze gerne als Ansprechpartner zur Verfügung unter netzvertrieb@swhd.de.

Alle anderen Betriebe erhalten zunächst weiterhin Gas. Sollte die angegebene Lastreduktion jedoch noch nicht ausreichen, um den übrigen Bedarf zu decken, würden möglicherweise weitere Einschränkungen des Gaseinsatzes erforderlich. Dann wären auch kleinere Verbrauchsstellen betroffen. Wie wahrscheinlich dieser Fall ist, kann man gegenwärtig nicht beantworten.

Wie würde die Reduzierung des Gasbezugs praktisch ablaufen?

Die Stadtwerke Heidelberg werden von den vorgelagerten Netzbetreibern oder der Bundesnetzagentur zur Lastreduktion aufgefordert und müssen dann nach diesen Vorgaben handeln. Da die Füllstände der Gasspeicher aktuell sehr genau nachverfolgt werden, wird eine Reduzierungsanforderung vermutlich einige Tage vor der eigentlichen Umsetzung bekannt gegeben. Ziel ist, die Unternehmen so früh wie möglich zu informieren, wenn sie zur Lastreduktion aufgerufen werden sollten. Im Vorfeld haben die Stadtwerke Heidelberg mit den betroffenen Kunden bereits Kommunikationswege abgeklärt. Hauptaufgabe der Netzbetreiber ist es, die Versorgungsstabilität im Interesse der „geschützten Kunden“ (Nicht-RLM-Kunden, Haushalte, grundlegende soziale Dienste sowie bestimmte Fernwärmeanlagen) aufrecht zu erhalten.

Was können Unternehmen jetzt tun, um die Lage zu verbessern?

Jetzt schon Energie sparen, wo immer möglich. Denn jede Kilowattstunde, die jetzt nicht verbraucht wird, steht im Winter zur Verfügung. Potenziale können in der Optimierung von Heizungs-, Klima- und Lüftungsanlagen, bei niedertemperierter Prozesswärme, der Nutzung von Abwärme und der Warmwasseraufbereitung liegen. Auch die Beschäftigten sollten sensibilisiert werden. Zudem wird empfohlen, einen Notfallplan aufzustellen und zu prüfen, wo Gas in der Produktion unerlässlich ist, wo es ersetzt und wo es eingespart werden kann. Zudem sollten sich Unternehmen jetzt schon darum kümmern, gegebenenfalls alternative Brennstoffe zu besorgen, gegebenenfalls länger nicht genutzte Lager- und Abfüllanlagen für Heizöl oder Flüssiggas wieder nutzbar zu machen und zu klären, inwieweit Genehmigungen für Umstellungen notwendig sind.

Was tun die Stadtwerke Heidelberg, um eine Gasmangellage in ihrem Versorgungsgebiet optimal zu bewältigen?

Die Stadtwerke Heidelberg Netze haben als zuständiger Netzbetreiber in Heidelberg und den Konzessionsgemeinden eine „Task-Force Krisenvorsorge Gas" eingerichtet, um die einzelnen Aufgaben aus dem Notfallplan Gas vorzubereiten und umzusetzen. Oberste Aufgabe ist es, eine hohe Versorgungsstabilität für die „geschützten Kunden“ sicherzustellen, wenn die Gasmenge zurückgehen sollte. Dazu gehört auch, dass die Prozesse einer gegebenenfalls nötigen Außer- und Wiederinbetriebnahme reibungsfrei und sicher funktionieren. Auch die Stadtwerke selbst versuchen, Energie und insbesondere Gas einzusparen. Sie prüfen aktuell weitere Möglichkeiten der Einschränkung und Verbrauchsreduzierung und orientieren sich dabei an dem Einsparziel der EU von 15 Prozent, das auch Oberbürgermeister Prof. Dr. Würzner für den Verwaltungsbereich zu ausgesprochen hat.

Bundesweit und auch auf kommunaler Ebene ist aktuell vieles angestoßen, um auf einen Winter mit möglicherweise knapper Gasversorgung vorbereitet zu sein. Vieles wird sich aber in der nächsten Zeit auch noch konkretisieren. Laufende Updates finden sich unter www.swhd.de/faq_energie.