Anträge auf Härtefallhilfe Energie ab sofort möglich

Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten und Sitz in Baden-Württemberg können ab sofort Anträge im Rahmen der Härtefallhilfen Energie für kleine und mittlere Unternehmen stellen. Zunächst können Anträge für die Förderlinie 2022 eingereicht werden. Durch diese Härtefallhilfe sollen jene Unternehmen unterstützt werden, die besonders stark von den gestiegenen Energiekosten betroffen sind. Die Antragstellung erfolgt über die L-Bank. Die Förderung bezieht sich auf Energiemehrkosten und erfolgt energieträgerunabhängig, sprich neben Strom, Gas und Wärme werden auch Öl und Pellets berücksichtigt.

Zur Antragstellung gehört eine Bestätigung des Steuerberaters, dass die Antragsvoraussetzungen vorliegen. Für die Umsetzung einer möglichen weiteren Förderlinie für das Jahr 2023 werden zunächst die Wirkung der Preisbremsen des Bundes, die allgemeinen Preisentwicklungen sowie die Erfahrungen aus der Förderlinie 2022 abgewartet. Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums.

Bei Fragen rund um den Bereich Energiehilfen und was die Stadt Heidelberg dazu anbietet, hilft Jan Kotulla unter 06221 58-30015 oder jan.kotulla@heidelberg.de.