Nach einer Ehescheidung

das Wohl der Kinder im Blick

Zum 1. März 2007 haben sich auf Initiative der Stadt Heidelberg das Familiengericht, das städtische Jugendamt, der Anwaltsverein und Beratungsstellen auf das gemeinsame Kooperationsmodell "HEIKO" geeinigt. "HEIKO" ist die Abkürzung für das bisher einmalige Heidelberger Kooperationsmodell für die bei Trennung und Scheidung in familiengerichtlichen Verfahren beteiligten Professionen. Ziel des Kooperationsmodells ist es, Kinder nach einer Scheidung so weit wie möglich vor negativen Folgen, wie beispielsweise einem Machtkampf zwischen den Eltern, zu bewahren.

Dr. Ulrike Schmidt-Aßmann, Richterin am Familiengericht, Rechtsanwalt Michael Eckert, Bürgermeister Dr. Joachim Gerner und Myriam Feldhaus, Leiterin des Kinder- und Jugendamtes (Foto: Rothe)

Verfahren mit Modellcharakter Das Besondere an "HEIKO": Die gesamte Heidelberger Anwaltschaft, alle Familienrichter/innen sowie alle Erziehungsberatungs-, Ehe- und Lebensberatungsstellen haben ein standardisiertes Verfahren entwickelt, mit dem Ziel, wenigstens den Bereich der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts aus der streitigen Auseinandersetzung herauszuhalten. Alle rechtlichen Vorgaben und Verfahren sind dabei berücksichtigt. „In dieser Größenordnung ist unser Modell für Deutschland einmalig.

Dass der Deutsche Anwaltverein (DAV) das Verfahren auf gesamter Bundesebene allen örtlichen Anwaltsvereinen als Standard vorstellen wird, verdeutlicht den Modellcharakter vielleicht am besten“, so Rechtsanwalt Michael Eckert, Vorsitzender des Anwaltsvereins Heidelberg und Mitglied im Vorstand des DAV.

Wohl der Kinder vorrangig Oberbürgermeister Dr. Eckart Würzner begrüßt die Initiative, die heute im Jugendhilfeausschuss vorgestellt wurde: „Dieses Modell bietet große Chancen, nach einer Scheidung zu einer vernünftigen außergerichtlichen Einigung beim Sorge- und Umgangsrecht zu kommen. Nun hoffen wir, dass die betroffenen Eltern diese Möglichkeiten zum Wohl ihrer Kinder auch nutzen.“

Nach dem Gesetz haben die Eltern grundsätzlich automatisch das gemeinsame Sorgerecht. In den seltensten Fällen aber erfolgt eine Scheidung friedlich. Stattdessen werden häufig Anträge auf das Sorge- oder Umgangsrecht mit den Kindern „streitig eingereicht“, wie es im Juristendeutsch heißt. Dabei geht es den Eltern keineswegs immer nur um das Wohl der Kinder, sondern diese werden instrumentalisiert, um andere, meist materielle Interessen durchzusetzen. Dabei sind Trennung und Scheidung der Eltern für die Kinder häufig mit traumatischen Folgen verbunden, besonders wenn die Eltern nach der Trennung dauerhaft streitend und destruktiv miteinander umgehen. Genau hier setzt „HEIKO“ an:

Die Ziele von "HEIKO" Den betroffenen Kindern sollen nach der Scheidung beide Elternteile erhalten bleiben. Elternverantwortung und -kompetenz sollen gestärkt werden. Eine weitere Eskalation soll durch frühzeitiges Erarbeiten von Regelungen zwischen den Eltern verhindert werden. Das Verfahren Ein möglichst früher Anhörungstermin für alle Beteiligten zwei bis vier Wochen nach Eingang eines Antrags beim Familiengericht soll verhindern, dass sich die Fronten verhärten oder auf Zeit gespielt wird. Das Jugendamt nimmt bereits vor diesem Anhörungstermin Kontakt zur Familie auf und führt möglichst mit allen Beteiligten erste Gespräche. Sollten sich die Eltern bereits in diesen ersten Gesprächen mit dem Jugendamt einigen und den Gerichtsantrag zurückziehen, kann der dort anberaumte Anhörungstermin aufgehoben werden.

Geht es doch vor Gericht, arbeiten alle Beteiligten auf eine Einigung der Eltern hin. Der Vertreter des Jugendamtes führt in die Problemlage ein, wobei die Perspektive der betroffenen Kinder im Mittelpunkt steht und nicht Stellung für oder gegen einen Elternteil bezogen wird. Anschließend formulieren die Eltern ihre jeweilige Sichtweise. Sollte auch nach der Anhörung keine Einigung möglich sein, ermuntert das Gericht die Eltern erneut, ihre gemeinsame Verantwortung für das Kind zu nutzen. Hier kommen nun die außergerichtlichen, freiwilligen Beratungsangebote zum Zuge. Das sind in Heidelberg verschiedene Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen. Dabei wird angestrebt, in maximal fünf Beratungsterminen zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. Am Ende der Beratung erhält das Paar eine kurze standardisierte Bescheinigung, ob es zu einer gemeinsamen Regelung kam oder nicht. Die Ergebnisse werden dann vom Familiengericht entsprechend berücksichtigt. Wenn alle Einigungs- und Beratungsmöglichkeiten vergebens waren, muss das Gericht über Sorge- und Umgangsregelungen entscheiden.

Derzeit werden in Deutschland jährlich über 200.000 Ehen geschieden. Davon sind jeweils durchschnittlich 170.000 Kinder betroffen. Seit 1990 hat sich die Zahl der betroffenen Minderjährigen um 75 Prozent erhöht. In Heidelberg wurden in den letzten Jahren durchschnittlich 329 Ehen pro Jahr geschieden, davon betroffen waren jeweils rund 280 Kinder.