Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Katrin Feidenheimer, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Kinder- und Jugendamt
Plöck 2a
69117 Heidelberg

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Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz in Heidelberg

Gefährdungen für Gesundheit und Entwicklung vermeiden

Jugendschutz basiert auf drei Säulen: der erzieherische, gesetzliche und strukturelle Kinder- und Jugendschutz.
Das Aufgabenfeld Jugendschutz im Kinder-und Jugendamt der Stadt Heidelberg beschäftigt sich schwerpunktmäßig im Rahmen der Prävention mit dem erzieherischen und dem gesetzlichen Kinder- und Jugendschutz.

Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist eine eigenständige Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Sozialgesetzbuch VIII (§14) und gehört zur Primärprävention.
Er konzentriert sich auf Prävention, Information und Aufklärung. Er hat zahlreiche Berührungspunkte zu anderen Feldern der Kinder- und Jugendarbeit.
Junge Menschen sollen dabei unterstützt werden, ihr Leben und ihre Zukunft eigenständig zu gestalten und zu bewältigen. Auch Eltern und andere Personensorgeberechtigte sollen befähigt werden, gefährdende Einflüsse zu erkennen und Kinder und Jugendliche davor besser zu schützen. 

Schwerpunktthemen sind

  • Jugendmedienschutz und Mediennutzung
  • Gewaltprävention
  • Suchtprävention
  • Migrationspädagogik
  • Sexualpädagogik

Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz sollte nicht mit dem individuellen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Missbrauch und Vernachlässigung verwechselt werden. Um diese Fälle kümmern sich die Fachkräfte des sozialen Dienstes. Nähere Informationen und Beratungsmöglichkeiten finden Sie hier

Dokumente zum Download

Flyer Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (641 KB)
Jugendschutz - verständlich erklärt (1,8 MB)
Jugendarbeitsschutz und Kinderarbeitsschutzverordnung (2 MB)

Mitwirken von Kindern bei Veranstaltungen und Produktionen

Für Stellung­nah­men des Kinder- und Jugendamtes zu Ausnah­me­ge­neh­mi­gun­gen nach § 6 Ju­gend­ar­beits­schutz­ge­setz nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.  

Gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz

Zum gesetzlichen bzw. ordnungsrechtlichen Kinder- und Jugendschutz gehören die Zusammenarbeit mit Polizei, Ordnungsamt und Gewerbeamt, um die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes sicherzustellen. Das Jugendschutzgesetz dient sowohl dazu, Kinder und Jugendliche in der Öffentlichkeit und im Bereich bestimmter Medien zu schützen sowie ihre Entwicklung zu selbstbestimmt agierenden Persönlichkeiten zu fördern.
Hier wird zum Beispiel geregelt:

  • Verkauf und Konsum von Tabak und Alkohol
  • Freigabe von Filmen und Computerspielen
  • Aufenthalten in Gaststätten, Clubs oder Diskos verschiedener Altersgruppen, 
  • Der Bereich „Medien“ wir zusätzlich im Jugendmedienschutzstaatsvertrag der Länder aufgegriffen

Jugendarbeitsschutz
Im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) ist geregelt, unter welchen Bedingungen Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren arbeiten dürfen.
Ausnahmen für Jüngere sind im § 6 JArbSchG geregelt. In diesen Fällen hat das Kinder- und Jugendamt die Aufgabe, zu prüfen, ob Beeinträchtigungen des Kindeswohls durch die beabsichtigte Beschäftigung zu erwarten sind.

Struktureller Kinder- und Jugendschutz

Der strukturelle Kinder- und Jugendschutz zielt auf strukturelle Maßnahmen und Aktivitäten der Jugendhilfe ab, die Lebensbedingungen und -räume junger Menschen verbessern und Gefährdungspotenzialen entgegenwirken sollen.
In Heidelberg sind in jedem Stadtteil zwei ehrenamtliche Kinderbeauftragte tätig. Sie begleiten eine kindgerechte Stadtentwicklung mit dem Ziel, kinder- und familienfreundliche Lebenswelten zu schaffen und zu erhalten. Sie achten auf ein adäquates Spiel-, Sport- und Freizeitangebot, sichere Verkehrswege und die Förderung der selbstständigen Mobilität von Kindern und werden themenbezogen in Projekte eingebunden.

Internetseiten mit weiterführenden Informationen